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Steuererklärung

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Steueramt
Oberhauserstrasse 25
8152 Glattbrugg
Tel. 044 829 82 10
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Fristerstreckung Steuererklärung

Die Steuererklärung ist grundsätzlich bis am 31. März einzureichen. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert Frist einreic…

Die Steuererklärung ist grundsätzlich bis am 31. März einzureichen. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert Frist einreichen können, so stellen Sie bitte vor Ablauf dieses Termins beim Steueramt ein Gesuch um Fristerstreckung. Fristerstreckungsgesuche, die nach diesem Termin eingereicht werden, können nicht mehr gutgeheissen werden. Fristerstreckungsgesuche können Sie persönlich am Schalter, telefonisch, schriftlich oder per Online-Dienst beantragen.

Fristerstreckungen von juristischen Personen können Sie auf der Homepage des kantonalen Steueramtes Zürich beantragen.

Grundstückgewinnsteuer

Natürliche und juristische Personen bezahlen bei der Veräusserung von Grundstücken eine Grundstückgewinnsteuer. Weitere  Informationen zur Grundstückgewinnsteuer erhalten Sie auf der Hom…

Natürliche und juristische Personen bezahlen bei der Veräusserung von Grundstücken eine Grundstückgewinnsteuer. Weitere  Informationen zur Grundstückgewinnsteuer erhalten Sie auf der Homepage des kantonalen Steueramtes Zürich oder beim Steueramt. Ihre Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer können Sie schriftlich per Post einreichen. Bitte verwenden Sie das Formular aus dem Online-Dienst.

Steuererklärung

Natürliche Personen mit Wohnsitz, Liegenschaften oder Betriebsstätten im Kanton Zürich sind grundsätzlich im Kanton Zürich steuerpflichtig und müssen eine Steuererklärung einreichen. Die…

Natürliche Personen mit Wohnsitz, Liegenschaften oder Betriebsstätten im Kanton Zürich sind grundsätzlich im Kanton Zürich steuerpflichtig und müssen eine Steuererklärung einreichen. Die Steuererklärung kann online ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden. Formular sowie weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes Zürich

Juristische Personen wenden sich bei Fragen zur Steuererklärung an das Kantonale Steueramt Zürich.

Steuererklärung Kopie

Beim Steueramt können Sie eine Kopie Ihrer abgegebenen Steuererklärung anfordern. Die Formulare sind kostenpflichtig: Hauptformulare (Steuererklärung / Wertschriftenverzeichnis) CH…

Beim Steueramt können Sie eine Kopie Ihrer abgegebenen Steuererklärung anfordern. Die Formulare sind kostenpflichtig:

  • Hauptformulare (Steuererklärung / Wertschriftenverzeichnis) CHF 20
  • jede weitere Seite CHF 1

Die Kopie der Steuererklärung kann persönlich am Schalter oder telefonisch angefordert werden. Sie muss persönlich abgeholt und die Kosten bar beglichen werden.

Steuerformulare und -merkblätter

Formulare und Merkblätter zur Steuererklärung können persönlich am Schalter bezogen werden. Die sogenannten eFormulare finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes Zürich. …

Formulare und Merkblätter zur Steuererklärung können persönlich am Schalter bezogen werden. Die sogenannten eFormulare finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes Zürich.

Zahlungsverbindung Steueramt

Für die Überweisung der Steuerschuld nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung: PostFinance 80-28473-2, IBAN: CH94 0900 0000 8002 8473 2 Als Mitteilung bitte Ihre PID-Nummer und das S…

Für die Überweisung der Steuerschuld nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:

PostFinance 80-28473-2, IBAN: CH94 0900 0000 8002 8473 2
Als Mitteilung bitte Ihre PID-Nummer und das Steuerjahr angeben.

Für Zahlungen aus dem Ausland verwenden Sie bitte folgende Angaben:
IBAN: CH94 0900 0000 8002 8473 2, BIC POFICHBEXXX

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