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Veranstaltungsbewilligung

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu den unterschiedlichen Bewilligungen eines Events.

Bewilligung Foto- und Filmaufnahmen

Wer Foto- oder Filmaufnahmen auf öffentlichem Grund durchführen will, benötigt eine Bewilligung der Stadt Opfikon gemäss Art. 41 PVO.  Stadtteil Glattpark Da dieser Ortsteil auch ein…

Wer Foto- oder Filmaufnahmen auf öffentlichem Grund durchführen will, benötigt eine Bewilligung der Stadt Opfikon gemäss Art. 41 PVO. 

Stadtteil Glattpark
Da dieser Ortsteil auch ein Naherholungsgebiet ist, muss darauf geachtet werden, dass Anwohner und Natur nicht gestört werden. Für Aufnahmen im Stadtteil Glattpark bedarf es zusätzlich einer Zufahrtsbewilligung gemäss Signalisationsverordnung.

Um eine Bewilligung zu erhalten, treten Sie mindestens 14 Tage im Voraus telefonisch oder per Online-Dienst mit uns in Verbindung.

Bewilligung Veranstaltung

Die Durchführung von Veranstaltungen unterliegt der Bewilligungspflicht. Für Veranstaltungen im Freien oder in Gebäuden gelten verschiedene Erlasse. Wir empfehlen Ihnen deshalb, im Zweif…

Die Durchführung von Veranstaltungen unterliegt der Bewilligungspflicht. Für Veranstaltungen im Freien oder in Gebäuden gelten verschiedene Erlasse. Wir empfehlen Ihnen deshalb, im Zweifelsfall immer ein Gesuch einzureichen oder uns anzurufen. Um eine Bewilligung zu erhalten, treten Sie frühzeitig (mindestens 4 Wochen vor dem Anlass) persönlich am Schalter, telefonisch oder per Online-Dienst mit uns in Verbindung.

Wir prüfen Ihr Veranstaltungsgesuch und stellen bei einem positiven Bescheid die Bewilligung aus. Dabei beraten wir Sie und übernehmen die Koordination innerhalb der erforderlichen Stellen der Stadtverwaltung. Wir holen Auflagen und Bedingungen zur Durchführung Ihrer Veranstaltung ein und fassen alles in einer Bewilligung zusammen.

Bewilligung von Lautsprecher / Verstärkeranlagen im Freien

Wer einen Lautsprecher oder eine Verstärkeranlage im Freien, in Zelten und Fahrnisbauten betreiben möchte, hat eine Bewilligung einzuholen. Um eine Bewilligung zu erhalten, treten Sie fr…

Wer einen Lautsprecher oder eine Verstärkeranlage im Freien, in Zelten und Fahrnisbauten betreiben möchte, hat eine Bewilligung einzuholen. Um eine Bewilligung zu erhalten, treten Sie frühzeitig (mindestens vier Wochen vor dem Anlass) persönlich am Schalter, telefonisch oder per Online-Dienst mit uns in Verbindung.

Gebühr: CHF 30 pro Tag und Standort

Veranstaltungen, bei denen hohe Schallpegel mit mehr als 93dB(A) auf das Publikum einwirken oder Laserstrahlen erzeugt werden, müssen die Vorgaben und Grenzwerte zum Publikumsschutz gemäss V-NISSG einhalten und sind meldepflichtig. Informationen und Formulare sind bei der Fachstelle Lärmschutz erhältlich.

Festwirtschaftspatent (vorübergehend bestehende Betriebe)

Um eine befristete Festwirtschaft betreiben zu können, benötigen Sie eine Bewilligung resp. ein befristetes Patent. Um eine Bewilligung zu erhalten, treten Sie mindestens vier Wochen …

Um eine befristete Festwirtschaft betreiben zu können, benötigen Sie eine Bewilligung resp. ein befristetes Patent.

Um eine Bewilligung zu erhalten, treten Sie mindestens vier Wochen vorher telefonisch oder per Online-Dienst mit uns in Verbindung.

Feuerwerk

Abbrennen von Feuerwerk Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur am 1. August und am Jahreswechsel erlaubt. Bewilligungen in Ausnahmefällen und im öffentlichen Interesse können erteilt wer…

Abbrennen von Feuerwerk

Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur am 1. August und am Jahreswechsel erlaubt. Bewilligungen in Ausnahmefällen und im öffentlichen Interesse können erteilt werden, wenn eine Bewilligung der Skyguide vorliegt.

Kontakt Skyguide in Dübendorf (LSMD)

Informationen zu Spezialflügen / Special Flight Office (Skyguide)


Profi-Feuerwerk Kategorie 4

Für Profi-Feuerwerker gibt es spezielle Grossfeuerwerksartikel. Im Gesetz werden diese als "Feuerwerkskörper der Kategorie 4" bezeichnet. Diese sind nicht im Detailhandel erhältlich. Im Zuge der Einführung neuer Vorschriften aus der EU werden ab 1. Januar 2014 die Feuerwerker eine Ausbildung mit Prüfung absolviert haben müssen, um solche Feuerwerkskörper abbrennen zu dürfen. Die für den Detailhandel geprüften Raketen, Vulkane, Bengalhölzer, Knaller etc. dürfen Sie weiterhin kaufen und brauchen keine zusätzliche Ausbildung.

Herstellung, Lagerung und Verkauf von Feuerwerkskörper

Wer Feuerwerkskörper herstellt, lagert oder verkauft, benötigt eine Bewilligung durch die entsprechende Behörde (Feuerpolizei / Gebäudeversicherung Kanton Zürich).

Gossweiler Ingenieure AG
Lindenstrasse 23
8302 Kloten
Tel. 044 815 51 42
E-Mail si-opfikon@gossweiler.com

Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) / Brandschutz Formular "Herstellung, Lagerung und Verkauf von Feuerwerkskörpern"

Tombolas, Lottoveranstaltungen und Sportwetten

Tombolas und Lottos sind Lotterien, die bei einem Unterhaltungsanlass oder einer Ausstellung durchgeführt werden, deren Gewinne nicht in Geldbeträgen bestehen und bei denen die Ausgabe d…

Tombolas und Lottos sind Lotterien, die bei einem Unterhaltungsanlass oder einer Ausstellung durchgeführt werden, deren Gewinne nicht in Geldbeträgen bestehen und bei denen die Ausgabe der Lose, die Losziehung und die Ausrichtung der Gewinne im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Anlass erfolgen.

Bewilligungspflichtig sind:

  • Eintägige Tombolas mit einer Plansumme über 20'000
  • Mehrtägige Tombolas
  • Lottoveranstaltungen, wenn sie als selbständige Unterhaltungsanlässe durchgeführt werden.

Für die Vermittlung und das Eingehen von Sportwetten am Totalisator bei Pferderennen, Bootsrennen, Fussballwettkämpfen und ähnlichen Veranstaltungen können Gesellschaften und Vereinen, die den Wettkampf durchführen, eine Bewilligung erteilt werden.

Für die Erteilung der Bewilligung ist die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich zuständig.

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