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Betreutes Wohnen Grundsatz Die Stadt Opfikon hält sich an den Grundsatz, dass Seniorinnen und Senioren in der Gemeinde auch im Alter wohnen und leben können. Selbständigkeit fördern Das Alterszentrum Gibeleich bietet Menschen im dritten Lebensalter ein Zuhause. Ziel ist es, die Selbstständigkeit der ins Alterszentrum eingetretenen Seniorinnen und Senioren zu fördern und zu erhalten und Ihnen bei Pflegebedürftigkeit den weiteren Aufenthalt in Opfikon zu sichern. Erfüllter Lebensabschnitt Die Bewohnerinnen und Bewohner sind Persönlichkeiten, die nach einem erfüllten Leben nicht mehr alleine oder zu zweit in einer Wohnung oder in einem Haus leben wollen oder können. Sie entscheiden sich deshalb freiwillig oder gezwungenermassen, ins Alterszentrum umzuziehen. Die Bewohnerinnnen und Bewohner haben das Recht, auch in diesem Lebensabschnitt unter Achtung ihrer Persönlichkeit, ihrer Lebenserfahrung und ihren Fähigkeiten begleitet zu werden. Die Zeit im Alterszentrum soll zu einem weiteren erfüllten Lebensabschnitt werden. Im Mittelpunkt stehen die Bewohnerinnen und Bewohner mit ihren Bedürfnissen und Ansprüchen. Um der Lebensqualität in der neuen Umgebung gebührend Rechnung zu tragen, wird Wert darauf gelegt, dass im Bereich betreutes Wohnen interne Umzüge nur im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner durchgeführt werden. Die Führung des Alterszentrums richtet sich nach den Grundsätzen der modernen Altersbetreuung. Zimmer Alle Zimmer sind hell und grosszügig konzipiert. Die Zimmer im Neubau haben zudem einen kleinen Balkon mit Sicht auf den schönen Innenhof, in den Garten oder in die Berge. Wir stellen Ihnen ein Pflegebett zur Verfügung. Sie sind eingeladen, Ihre eigenen Möbel mitzubringen, damit Sie Ihr Zimmer nach Ihren Wünschen gestalten können. Sie haben die Möglichkeit in einem Einzelzimmer oder einem Zweibettzimmer zu wohnen. Grundrisse der Zimmer Bedingungen für die Aufnahme Betreutes Wohnen Anspruch auf Aufnahme haben in erster Linie über 65-jährige Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Opfikon, die seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde wohnen. Wenn es die Platzverhältnisse erlauben, werden in zweiter Linie Bürgerinnen und Bürger der Stadt Opfkon berücksichtigt und wenn keine Nachfrage aus Opfikon besteht, können auch Seniorinnen und Senioren aus anderen Gemeinden aufgenommen werden. Entscheidend für die endgültige Aufnahme ist das Anmeldedatum. Die Warteliste ist jedoch lang; eine frühzeitige Anmeldung ist daher empfehlenswert. Anmeldeformular
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