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Alterswohnungen Das Hochhaus der Alterssiedlung, ein markanter Zeuge des Bauens der 60er Jahre, wurde 1999 umgebaut und renoviert. Die Wohnungen verfügen über verglaste Balkone. Im Erdgeschoss steht allen Bewohnern ein "Raum der Stille" für die individuelle Benützung sowie für Gottesdienste aller Konfessionen zur Verfügung. Bedingungen für die Vermietung von Alterswohnungen Anspruch auf Aufnahme haben in erster Linie über 60-jährige Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Opfikon, die seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde wohnen. Wenn es die Platzverhältnisse erlauben, werden in zweiter Linie Bürgerinnen und Bürger der Stadt Opfkon berücksichtigt und wenn keine Nachfrage aus Opfikon besteht, können auch Seniorinnen und Senioren aus anderen Gemeinden aufgenommen werden. Entscheidend für die endgültige Aufnahme ist das Anmeldedatum. Die Warteliste ist jedoch lang; eine frühzeitige Anmeldung ist daher empfehlenswert. Das maximale Eintrittsalter für Bewohnerinnen und Bewohner der Alterswohnungen ist auf 80 Jahre begrenzt. Anmeldeformular
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| Alterswohnungen Flyer.PDF (1225.1 kB) |