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Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sind innert 8 Tagen den Einwohnerdiensten und der Energie Opfikon AG bekanntzugeben, dazu muss die Meldebestätigung der Einwohnerdienste oder der Ausländerausweis vorgelegt werden.
Einwohnerdienste
Bitte wenden Sie sich an die Stadtpolizei.
Die Stadt Opfikon hält sich bei der Vergabe von Arbeiten an das Submissionsgesetz des Kantons und an die dazugehörende Vollziehungsverordnung. Als wichtiger Grundsatz gilt dabei die Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung der Anbieter, das heisst, insbesondere auch, dass Ortsansässige gegenüber auswärtigen Anbietenden nicht bevorteilt werden dürfen. Damit ein Anbieter den Zuschlag für einen bestimmten Auftrag erhält, muss er verschiedene Eignungs- und Zuschlagskriterien erfüllen. Eignungskriterien sind objektive Kriterien wie die fachliche, wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Leistungsfähigkeit des Anbieters. Zuschlagskriterien werden bei jeder Ausschreibung neu festgelegt, wobei für die Vergabe des Auftrags nebst dem Preis weitere Kriterien wie Qualität, Termine, Wirtschaftlichkeit, Betriebskosten, Kreativität etc. berücksichtigt werden. Die Vergabe erfolgt an den Anbieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot. Bei standardisierten Gütern erfolgt der Zuschlag allein nach dem Kriterium des niedrigsten Preises. [Roland Stadler]
Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Opfikon (044 809 60 20) nimmt gerne Stellenangebote entgegen.
RAV Opfikon
Direkt beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) in Opfikon, Europa-Strasse 13, 8152 Glattbrugg, melden.
Für eine Anmeldung sind folgende Unterlagen nötig: AHV-Ausweis-Kopie (graue Karte beidseitig kopieren) Schweizer BürgerInnen: Kopie des Schriftenempfangsscheins der Gemeinde (gilt als Wohnsitzbestätigung) AusländerInnen: Kopie des Ausländerausweises (gilt als Wohnsitzbestätigung) Komplettes Bewerbungsdossier (Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Diplome etc.) Letzter Arbeitsvertrag Kopie des Kündigungsschreibens Bewerbungen während der Kündigungsfrist RAV Opfikon
Für welche Bauten muss ein Baugesuch eingereicht werden? Welche Verfahren stehen zur Verfügung? Wofür braucht es keine Baubewilligung?
Antworten auf diese und weitere Fragen rund ums Bauen finden Sie in der Wegleitung zum Baugesuch. Weitere nützliche Informationen finden Sie unter der Rubrik Bau und Versorgung. [Roland Stadler]
Die verschiedenen Abteilungen des Bauamtes erteilen Ihnen zu sämtlichen mit Raum- und Städtebau, Baubewilligung und Baurecht zusammenhängenden Fragen gerne Auskunft.
Die relevanten Formulare, Merkblätter sowie weitere Unterlagen finden Sie unter Bau und Versorgung.
In der 2. Oberstufe hat die Berufswahl eine wichtige Bedeutung. Im ersten Quartal findet ein Elternabend im Berufsinformationszentrum (BIZ) in Kloten statt. Dabei lernen die Eltern das Angebot des BIZ (Berufsberatung, Mediothek, Arbeitsweise) kennen. Sie werden noch einmal darüber aufgeklärt, dass die Verantwortung für die Berufswahl ihres Kindes in ihren Händen liegt, aber auch darüber, welcher Teil des Prozesses durch die Schule abgedeckt wird. In diesem 2. Oberstufenjahr befassen sich die SchülerInnen mit Fragen der Selbstwahrnehmung; sie schärfen den Blick für ihre Vorlieben, Stärken aber auch ihre Grenzen. Ein Teil dieser Auseinandersetzung findet im Unterricht statt. Über Informationsveranstaltungen, Lektüre, Diskussionen und Besichtigungen nehmen die Schülerinnen und Schüler Mass an der Berufswelt und schaffen sich so gute Grundlagen für eine bewusste Berufswahl.
In Zusammenarbeit mit dem Gewerbeverein bietet die Oberstufe den Schüler/innen die Möglichkeit einer ersten konkreten Kontaktaufnahme mit der Berufswelt. An mehreren Schnuppertagen gewinnen sie erste Einblicke in die Arbeitswelt. Im Verlauf des zweiten Sekundarschul-Jahres werden die Bewerbungsdossiers vorbereitet (Bewerbungsschreiben, Lebensläufe) und Bewerbungsgespräche eingeübt.
Nein, das Betreibungsamt stellt die Kosten in Rechnung.
Je nach Forderungstitel beim Rechtsöffnungsrichter oder beim Friedensrichter.
Betreibungsamt Opfikon
Bei natürlichen Personen am Wohnort, bei juristischen Personen an dessen Sitz (gem. Handelsregister).
Betreibungsamt Opfikon
Sie haben folgende Möglichkeiten, einen Betreibungsauszug über sich selbst zu erhalten:
Sie können den Auszug persönlich am Schalter während der Öffnungszeiten abholen. Dazu benötigen wir von Ihnen einen amtlichen Ausweis wie zum Beispiel die Identitätskarte, den Pass oder den Führerausweis. Der Auszug kostet CHF 17.00 und ist bar zu bezahlen. Sie können den Auszug schriftlich anfordern. Dazu benötigen wir einen Antrag mit Unterschrift, eine Kopie eines amtlichen Ausweises und CHF 18.00 in bar. Wir senden Ihnen den Auszug postwendend zu. Sie können eine volljährige Person bevollmächtigen, bei uns einen Auszug abzuholen. Diese Person hat sich auszuweisen. Der Auszug kostet CHF 17.00 und ist bar zu bezahlen. Es werden keine telefonische Auskünfte aus dem Betreibungsregister erteilt.
Die Liegenschaftenverwaltung der Stadt Opfikon führt keine solchen Listen. Informieren Sie sich bitte in der Tagespresse oder im Internet.
www.immovista.ch www.immoclick.ch www.homegate.ch Informationen finden sich auch bei glow. das Glattal www.glow.ch
FAQ ist die Abkürzung für den englischen Ausdruck "frequently asked questions". Auf deutsch heisst das soviel wie "häufig gestellte Fragen". Da "FAQ" im Internet ein viel verwendeter und demzufolge bekannter Begriff ist, verwenden wir ihn auch auf unserer Homepage.
Ja, die gibt es. Infos zur Finnenbahn
Stadtverwaltung Opfikon, Standortförderung Opfikon
Standortförderung glow. das Glattal sowie Wirtschaftförderung Kanton
In der Schweiz gilt die Handels- und Gewerbefreiheit.
Für Gastgewerbebetriebe mit und ohne Ausschank von alkoholhaltigen Getränken gilt grundsätzlich das Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz) vom 1. Dezember 1996. Die Bewilligung erteilt das Polizeiamt. Die Bewilligung bezieht sich auf einen bestimmten Betrieb und auf eine bestimmte, mündige und gut beleumundete Person, die für die Betriebsführung verantwortlich ist (§ 8). Bewilligungspflichtige Betriebe dürfen von 05.00 bis 24.00 Uhr geöffnet sein (§15). Längere Öffnungszeiten sind bewilligungspflichtig. Bewilligungsgesuche sind rechtzeitig an das Polizeiamt zu richten, wo auch die notwendigen Formulare erhältlich sind:
(*Nur ausfüllen, wenn um längere Öffnungszeiten als 5 bis 24 Uhr ersucht wird)
Stadtpolizei
Kommen Sie bitte persönlich zu den Einwohnerdiensten ins Stadthaus, um das Antragsformular zu unterzeichnen (eine telefonische Bestellung ist nicht möglich). Minderjährige oder Bevormundete müssen mit dem gesetzlichen Vertreter vorsprechen.
Bringen Sie Ihre alte Identitätskarte sowie ein aktuelles Passfoto (Beachten Sie die Richtlinien des Bundes!) mit. Die Identitätskarte für Erwachsene (ab dem 18. Lebensjahr) ist 10 Jahre, jene für Kinder (3. bis. 18. Lebensjahr) 5 Jahre und jene für Kleinkinder (bis zum 3. Lebensjahr) 3 Jahre gültig. Beachten Sie, dass die Herstellung einer neuen Identitätskarte rund 15 Arbeitstage dauert; kommen Sie deshalb rechtzeitig bei uns vorbei. Wenn Sie Ihre Identitätskarte verloren haben, müssen Sie bei der Kantonspolizei umgehend Anzeige erstatten. Für eine Neuausstellung benötigen wir die Verlustanzeige der Polizei. Kombiauftrag Sie haben die Möglichkeit eine Identitätskarte und einen Pass zusammen zu bestellen. Ihre Kosten werden damit verringert. Die Bestimmungen sind die gleichen wie oben für Identitätskarte und Pass erwähnt. Gebührenansätze und Gültigkeitsdauer der neuen Ausweise: Ausweisart, Preis, Gültigkeit Identitätskarte Erwachsene: CHF 65.00, 10 Jahre gültig Identitätskarte Kinder/Jugendliche: CHF 30.00, 5 Jahre gültig Identitätskarte Kleinkinder bis 3 Jahre: CHF 30.00, 3 Jahre gültig Ordentlicher Pass Erwachsene: CHF 120.00, 10 Jahre gültig Ordentlicher Pass Kinder/Jugendliche: CHF 55.00, 5 Jahre gültig Ordentlicher Pass Kleinkinder bis 3 Jahre: CHF 55.00, 3 Jahre gültig Pass und Identitätskarte (Kombi) Erwachsene: CHF 128.00, je 10 Jahre gültig Pass und Identitätskarte (Kombi) Kinder/Jugendliche: CHF 63.00 je 5 bzw. 3 Jahre gültig Provisorischer Pass beim Passbüro (auch für Kinder): CHF 100.00, max. 1 Jahr gültig Provisorischer Pass im Flughafen (auch für Kinder): CHF 150.00, max. 1 Jahr gültig Das Porto wird pro Person und Ausweis zusätzlich erhoben. Einwohnerdienste
Die Stadtbibliothek verfügt über eine grosse Auswahl an Unterlagen über die Stadt Opfikon.
http://www.stadtbibliothekopfikon.ch Dann sind auf dieser Homepage unter den Stichworten Geschichte oder Geographie erste Informationen zu finden. Im weiteren sind auch bei der Stadtkanzlei (044 829 82 23) Informationsunterlagen erhältlich.
Über alle Möglichkeiten der familienergänzenden Kinderbetreuung in der Stadt Opfikon gibt Auskunft:
familienergänzende Kinderbetreuung
Kinder, die bis zum 30. April 4 Jahre alt werden, erhalten von der Schulverwaltung ein Anmeldungsformular. Angemeldete Kinder besuchen in der Regel während zwei Jahren den Kindergarten, bzw. während drei Jahren die Grundstufe.
Ziel ist es, in Ergänzung zur Erziehung im Elternhaus, eine harmonische Entwicklung und Entfaltung des Kindes zu gewährleisten. In den Bereichen Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz werden die Kinder in gefühlsmässiger Hinsicht, in Bewegungs- und Denkprozessen ganzheitlich gefördert und gebildet. Sie lernen ein Stück Selbstständigkeit und erwerben die Grundlagen für ihre persönliche und schulische Entwicklung. Der Kindergarten bereitet die Kinder auf den Übertritt in die 1. Klasse, die Grundstufe auf den Übertritt in die 2. Klasse vor. Siehe auch: http://www.opfikon.ch/de/bildung/bildungprojekte/bildunggrundstufe
Der Besuch des Kindergartens während zweier Jahren ist seit dem Schuljahr 2008/09 kantonal geregelt und obligatorisch.
Ziel und Zweck Kindergarten
Bringen Sie uns eine Kopie Ihrer ausländischen Krankenversicherung. Wir werden dann das Gesuch um Befreiung von der Schweizer Versicherungspflicht bei der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich einreichen.
Einwohnerdienste
Alle Versicherten, welche auf Grund der Berechnung mit den zur Verfügung stehenden Steuerdaten einen Anspruch auf eine Prämienverbilligung haben, erhalten bis spätestens Mitte Februar von der Sozialversicherungsanstalt eine Bescheinigung zugestellt. Alle übrigen Personen, welche der Meinung sind, dass sie die Voraussetzungen zum Bezug der Prämienverbilligung erfüllen, können ein Antragsformular bei der Stadtkasse Opfikon, Stadthaus, beziehen. Diese Stelle steht Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.
Abteilung Bevölkerungsdienste
Die Stadt Opfikon informiert über die Tagespresse und auf der Homepage.
Weitere Angebote finden Sie z.B. auch unter: www.immovista.ch www.immoclick.ch www.homegate.ch
Für Glattbrugg ist das Notariat Wallisellen zuständig.
Adresse und Öffnungszeiten: Notariat Wallisellen
Die Stadtbibliothek Opfikon verfügt über eine Auswahl an verschiedenen Büchern über die Stadt Opfikon und den Kanton Zürich.
http://www.stadtbibliothekopfikon.ch
Kommen Sie bitte persönlich zu den Einwohnerdiensten ins Stadthaus, um das Antragsformular zu unterzeichnen (eine telefonische Bestellung ist nicht möglich). Minderjährige oder Bevormundete müssen mit dem gesetzlichen Vertreter vorsprechen.
Bringen Sie Ihren alten Pass sowie ein aktuelles Passfoto (Beachten Sie die Richtlinien des Bundes!) mit. Der Pass für Erwachsene (ab dem 18. Lebensjahr) ist 10 Jahre, jene für Kinder (3. bis. 18. Lebensjahr) 5 Jahre und jene für Kleinkinder (bis zum 3. Lebensjahr) 3 Jahre gültig. Beachten Sie, dass die Herstellung eines neuen Passes bis zu 15 Arbeitstage dauern kann; kommen Sie deshalb rechtzeitig bei uns vorbei. Eine Verlängerung Ihres alten Passes ist nicht mehr möglich. Ebenso sind Kindereinträge nicht mehr möglich. Für eine Reise in die USA empfehlen wir Ihnen einen neuen Pass ausstellen zu lassen. Wenn Sie Ihren Pass verloren haben, müssen Sie bei der Kantonspolizei umgehend Anzeige erstatten. Für eine Neuausstellung benötigen wir die Verlustanzeige der Polizei. Kombiauftrag Sie haben die Möglichkeit eine Identitätskarte und einen Pass zusammen zu bestellen. Ihre Kosten werden damit verringert. Die Bestimmungen sind die gleichen wie oben für Identitätskarte und Pass erwähnt. Gebührenansätze und Gültigkeitsdauer der neuen Ausweise: Identitätskarte Erwachsene: CHF 65.00, 10 Jahre gültig Identitätskarte Kinder/Jugendliche: CHF 30.00, 5 Jahre gültig Identitätskarte Kleinkinder bis 3 Jahre: CHF 30.00, 3 Jahre gültig Ordentlicher Pass Erwachsene: CHF 120.00, 10 Jahre gültig Ordentlicher Pass Kinder/Jugendliche: CHF 55.00, 5 Jahre gültig Ordentlicher Pass Kleinkinder bis 3 Jahre: CHF 55.00, 3 Jahre gültig Pass und Identitätskarte (Kombi) Erwachsene: CHF 128.00, je 10 Jahre gültig Pass und Identitätskarte (Kombi) Kinder/Jugendliche: CHF 63.00 je 5 bzw. 3 Jahre gültig Provisorischer Pass beim Passbüro (auch für Kinder): CHF 100.00, max. 1 Jahr gültig Provisorischer Pass im Flughafen (auch für Kinder): CHF 150.00, max. 1 Jahr gültig Das Porto wird pro Person und Ausweis zusätzlich erhoben. Einwohnerdienste
Regierungsprogramm/Aktionsprogramm
Es beschreibt Ziele, Absichten und Massnahmen der räumlichen Stadtentwicklung auf einer übergeordneten Ebene. Nutzungspläne Sie definieren die verschiedenen Nutzungen und baulichen Rahmenbedingungen des städtischen Raumes. Konzepte/Studien Sie dienen dazu, planerische Absichten genauer zu erfassen. Gesetze, Reglemente und Verordnungen Sie legen die Umsetzung von konkreten planerischen Massnahmen fest. [Roland Stadler]
Für Ihr Familienfest oder andere Anlässe kann die Waldhütte Au bei der Stadtverwaltung (Liegenschaftenverwaltung) gemietet werden. Weitere Räume sind im Dorf-Träff in Opfikon mietbar.
Waldhütte Au Reservation Räume Dorf-Träff Zudem besteht die Möglichkeit, im Alterszentrum Gibeleich Räumlichkeiten zu mieten. Mehr Informationen erhalten Sie im Sekretariat (Tel. 044 829 85 85). Raummiete im Alterszentrum Gibeleich
Die Anfrage muss schriftlich und mit Beilage eines Interessennachweises beim Betreibungsamt der Stadt Opfikon erfolgen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Betreibungsamt Opfikon
Elternmitwirkung ist uns wichtig; gemeinsame Vorstellungen und rechtzeitiger Kontakt können viele Probleme entschärfen und Entwicklungen in Gang setzen. Während der unmittelbare Elternkontakt betreffend Schule, schulische Leistung und Verhalten direkt zwischen Lehrkräften und Eltern gestaltet wird, finden allgemeine Themen (Erziehungshaltung, Umfeld der Schüler, Umgang mit Konflikten, gesellschaftliche Entwicklungen) Platz im Eltern-Treff. Diese Form wurde in intensiver Zusammenarbeit zwischen interessierten Eltern und Lehrkräften an der Oberstufe entwickelt. Dreimal im Jahr bietet die Vorbereitungsgruppe eines Schülerjahrgangs einen Eltern-Treff zu einem aktuellen Thema an.
Die Schulleitungen der einzelnen Schulanlagen informieren gerne über die Art der Elternmitwirkung in der jeweiligen Schulanlage. http://www.opfikon.ch/de/bildung/schulen
Mit dem Schuljahr 2007/08 hat die Schule Opfikon die alte Tradition der Examen beendet. Es finden nun in allen Schulanlagen zwei öffentliche Besuchstage (Vormittag) statt, an denen alle interessierten Personen Einblick in den Schulalltag erhalten. Die Daten der Besuchstage werden frühzeitig in geeigneter Form bekannt gegeben/publiziert.
Einen detaillierten Ferienplan finden Sie auf unserer Homepage hier.
Im Grundsatz werden keine Ferienverlängerungen bewilligt. Bei ganz speziellen Situationen kann die Schulpflege - auf schriftliches Gesuch hin - eine Ausnahme bewilligen.
Siehe: Absenzen - Dispensation - Jokertage
Rund die Hälfte unserer Lernenden ist ausländischer Herkunft; ein grosser Teil davon spricht eine fremde Sprache. Dementsprechend gibt es in fast allen Schulklassen fremdsprachige Kinder. Die Integration und Förderung von Kindern aus verschiedenen Ländern und Kulturen stellen grosse Anforderungen an die Lehrpersonen. Die multikulturelle Zusammensetzung ist auch eine Chance, Verständnis für Minderheiten zu entwickeln und soziales Lernen zu üben. In den meisten Kindergärten erhalten fremdsprachige Kinder einen speziellen Förderunterricht, der sie auf spielerische Art in die neue Sprache einführt.
Um den fremdsprachigen Kindern der Primarschule so schnell wie möglich unsere Sprache näher zu bringen, erhalten diese zusätzlichen Deutschunterricht oder werden vorübergehend in einer Kleinklasse unterrichtet. Später zugereiste fremdsprachige Jugendliche werden in der Integrationsschule besonders gefördert.
Klassenlager sind obligatorische Arbeitswochen, die der Erziehung zur Gemeinschaft, zu Hilfsbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein sowie bestimmten Unterrichtszielen dienen. Auch der Besuch des Unterrichts während des Klassenlagers ist obligatorisch.
Für den Unterricht an den gemeindlichen Schulen (Kindergarten und 1.-9. Schuljahr) werden keine Schulgelder erhoben. Schülerinnen und Schüler, deren Eltern im Kanton Zürich wohnen, haben auch an den kantonalen Schulen kein Schulgeld zu bezahlen.
Die Anschaffung des persönlichen Schul- und Gebrauchsmaterials (z.B. Schreibutensilien, Taschenrechner, Turnbekleidung) ist Sache der Eltern.
In der Regel drei Jahre (1.-3. / 4.-6. / 7.-9. Klasse)
Die Schule Opfikon betreibt zwei Horte und unterstützt Mittagstischangebote. Die Angebote befinden sich im Ausbau.
Siehe: http://www.opfikon.ch/de/bildung/schuldienste/horte/ http://www.opfikon.ch/de/bildung/schuldienste/bildungmittagstisch/
Die Oberstufe wird in Glattbrugg nach dem Organisationsmodell der dreiteiligen Sekundarschule geführt. Die Mittelstufenlehrkräfte sind sorgfältig bemüht, für ihre Schülerinnen und Schüler den richtigen Ort an der Oberstufe zu finden, wo sie ihrer Auffassungsgabe und Lerngeschwindigkeit gemäss am besten gefördert werden können. An einem gemeinsamen Elternabend im Verlauf der sechsten Klasse werden Übertrittsmodalitäten genauestens erörtert.
Die Abteilungen A, B und C unterscheiden sich hauptsächlich in der Komplexität des zu erarbeitenden Stoffes, im Lerntempo und Lernverhalten der einzelnen SchülerInnen. Abteilung A entspricht dem anspruchsvollsten Niveau; die Anforderungen sind dort am intensivsten. In den Abteilungen B und C wird nicht weniger Leistung und Einsatz verlangt; Stoffumfang und Lerntempo werden jedoch dem Auffassungsvermögen angepasst. Für alle Abteilung gilt: Schlüsselqualifikationen wie Einsatzbereitschaft, Sachinteresse, Fleiss, Pünktlichkeit sowie die sozialen Kompetenzen Kooperationsfähigkeit und gegenseitiger Respekt sind zentrale Forderungen an die Einzelnen und werden überall mit Nachdruck geübt und eingefordert.
Im Stütz- und Förderunterricht werden Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen (Entwicklungs- Lern-und Leistungsauffälligkeiten) im sprachlichen und mathematischen Bereich unterrichtet und gefördert. Oft fallen diese Kinder im Schulunterricht durch Lern- und Leistungsschwierigkeiten oder auch durch Entwicklungsprobleme auf. Im Stütz- und Förderunterricht wird auf die Persönlichkeit der einzelnen Kinder Rücksicht genommen.
Vereinsbezeichnung, Kontaktperson (genaue Adresse mit Telefonnummer),
Bezeichnung des Anlasses, gewünschte Anlagen, benötigte Daten, Belegungszeit. Ein schriftliches Gesuch ist mindestens zwei Wochen vor dem Anlass der Schulverwaltung einzureichen.
Wenn es die persönliche und schulische Entwicklung anzeigen, können Schülerinnen und Schüler dreimal im Verlaufe eines Schuljahres in eine andere Abteilung umgestuft werden. Basis des Entscheids bildet die Gesamtbeurteilung der Klassenlehrkraft. Die schulische Leistungsfähigkeit und Auffassungsgabe ist dabei von zentraler Bedeutung, aber auch der Arbeitscharakter des Schülers/der Schülerin gibt weiteren Aufschluss über die Angemessenheit eines Abteilungswechsels. Einschätzungen von Fachlehrkräften fliessen mit ein; sie erleben den Schüler/ die Schülerin in einem anderen Kontext. Diese Umteilung erfolgt prüfungsfrei in Absprache mit den Lehrpersonen und den Eltern.
Die Eltern von 6. Klass-SchülerInnen werden nach den Sommerferien zu einer Informationsveranstaltung zum Übertritt eingeladen.
An diesem wird das Übertrittsverfahren vorgestellt. Ebenfalls wird darüber orientiert, welche schulischen Voraussetzungen Ihr Kind mitbringen muss, um in die Abteilung A, B oder C eingeteilt zu werden. Ansonsten kann auch die Mittelstufen-Klassenlehrperson Auskunft geben.
Jedes bildungsfähige Kind ist berechtigt und verpflichtet, während neun Jahren die Schule zu besuchen.
Siehe:
http://www.opfikon.ch/de/bildung/schuldienste/bildungschulpsydienst http://www.opfikon.ch/de/bildung/schuldienste/bildungschulsozarbeit
Bei einem Zuzug melden Sie sich bei der Schulverwaltung. Die zuständige Person der Schulpflege teilt Ihr Kind einer Schulanlage zu. Die Schulleitung der Anlage ist dann für die Klassenzuteilung verantwortlich. Diese Aufteilung der Verantwortung gilt auch bei der Einschulung und für den Stufenwechsel in der Oberstufe.
Wenden Sie sich für den ersten Kontakt telefonisch an das Sozialamt Opfikon. Dabei werden Sie alle Informationen erhalten, welche für den nächsten Schritt erforderlich sind.
Sozialberatung
Nein
Hingegen bieten verschiedene Wohnbaugenossenschaften Wohnungen in Opfikon-Glattbrugg an. (Beispiel: BAHOGE, Zürich)
Jeder Benutzer kann gleichzeitig 10-30 Medien ausleihen (abhängig von der Art des Abonnements). In dieser Zahl dürfen höchstens zwei DVD, sechs Kassetten, vier Videos, vier Musik-CDs, zwei CD-Rom’s und ein Game enthalten sein.
http://www.stadtbibliothekopfikon.ch
Sie können das ganze Angebot unserer Dienstleistung auf dem Internet abrufen unter: http://www.opfikon.ch/stadtbibliothek
Für beschädigte und verlorene Medien werden die Kosten für Reparaturen bzw. Wiederbeschaffung verrechnet. Die Benutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Benutzer wird im eigenen Interesse gebeten, das Ausleihpersonal beim Empfang der Medien auf vorhandene Schäden aufmerksam zu machen. Schäden an Medien dürfen nicht selbst repariert werden. Die Benutzerordnung kann in der Bibliothek eingesehen werden.
Benutzerordnung
Jahresabonnemente berechtigen zum Bezug von Medien. Ausleihen werden nur gegen vorweisen des Benutzerausweises vorgenommen.
http://www.stadtbibliothekopfikon.ch
Die Stadtbibliothek steht allen Personen zur Benutzung offen. Jede Adressänderung ist der Bibliothek so rasch als möglich mitzuteilen.
http://www.stadtbibliothekopfikon.ch
Bücher und CD-Hits können gratis reserviert werden. Für alle anderen Medien wird pro Titel CHF 2.00 verrechnet.
http://www.stadtbibliothekopfikon.ch
Die Leihfrist beträgt vier Wochen (ausgenommen DVD, Video, CD-Hit).
Die Ausleihdauer kann vor Ablauf der Leihfrist um weitere vier Wochen verlängert werden (ausgenommen DVD, Video, CD-Hit Games und CD-ROM). Verlängerungen können online, telefonisch oder schriftlich unter Angabe der Ausweisnummer erfolgen. Die Verlängerung ist nicht möglich, wenn eine Reservation vorliegt. http://www.stadtbibliothekopfikon.ch
Nach Ablauf der Leihfrist wird der Benutzer gemahnt. Die Mahngebühren sind wie folgt gestaffelt:
Rückruf für DVD und Video: nach Ablauf der Leihfrist CHF 3.00 pro Öffnungstag. Nach vier erfolglosen Mahnungen werden rechtliche Schritte eingeleitet. http://www.stadtbibliothekopfikon.ch/index2.php
Öffnungszeiten:
Montag 15.00 bis 19.30 Uhr Mittwoch 09.00 bis 12.00 Uhr / 15.00 bis 19.30 Uhr Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr Freitag 15.00 bis 19.30 Uhr Samstag 09.00 bis 12.00 Uhr während den Schulferien: Montag 16.30 bis 19.30 Uhr Mittwoch* 09.00 bis 12.00 Uhr / 16.30 bis 19.30 Uhr Freitag 16.30 bis 19.30 Uhr Samstag* 09.00 bis 12.00 Uhr *ausser Sommerferien http://www.stadtbibliothekopfikon.ch/index2.php
Im Internet-Explorer muss unter Extras, Internetoptionen, Sicherheit "Active Scripting" aktiviert sein.
Bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV
Rubrik: Steuerbelastung / Steuerberechnungen
Privatpersonen, Treuhänder, Banken und auch einige Rechtsanwälte sind Ihnen gegen Entschädigung dabei gerne behilflich. Die Altersberatung der Stadt Opfikon bietet Senioren die Möglichkeit, die eigene Steuererklärung ausfüllen zu lassen.
Altersberatung und ihre Dienste
Mit dem untenstehenden Link, werden Sie auf die Seite des Kantons Zürich weitergeleitet. Dort können Sie unter der entsprechenden Rubrik Steuerberechnungen vornehmen. Steuerberechnung
Steueramt der Stadt Opfikon
Steueramt
Das Formular für den Strafregisterauszug kann beim Bundesamt für Justiz (BJ) online bestellt werden. Vorteil: Sie erhalten den Auszug innert wenigen Tagen. Der entsprechende Link ist nachstehend vermerkt. Bei Bestellung auf herkömmlichem Weg ist mit einer Bearbeitungsfrist von mindestens 10 Tagen zu rechnen.
Strafregisterauszug
Die Mitarbeiter des Strassen- und Kanalunterhaltes sind für die Strassenreinigung und den Winterdienst der Strassen und Wege in der Stadt Opfikon besorgt.
Weitere Informationen finden Sie unter Strassen- und Kanalunterhalt.
Sie melden sich bei den Einwohnerdiensten ab, indem Sie den Schriftenempfangsschein abgeben. Ausländische Staatsangehörige benötigen zur Abmeldung den Ausländerausweis. Zudem ist die Energie Opfikon AG zu informieren, damit die Stromabmeldung erfolgt.
Einwohnerdienste
Die Stadt Opfikon vermietet ca. 40 - 50 Wohnungen und einige Gewerberäume, Parkplätze und Garagen. Nähere Auskünfte erhalten sie unter
Liegenschaftenverwaltung
Wer neu in Opfikon Wohnsitz nimmt, hat sich innerhalb von 8 Tagen persönlich bei den Einwohnerdiensten anzumelden. Schweizer Bürger benötigen dazu den Heimatschein, Verheiratete zusätzlich das Familienbüchlein / Familienausweis (Wochenaufenthalter den Heimatausweis). Zudem ist eine Kopie oder Bestätigung der aktuellen Krankenkasse vorzulegen. Ausländische Staatsangehörige benötigen den Reisepass sowie den Ausländerausweis.
Die Anmeldegebühr beträgt 20 Franken. Einwohnerdienste
Öffnungszeiten:
Montag und Donnerstag 08.00 - 12.00 / 13.45 - 18.30 Dienstag und Mittwoch 08.00 - 12.00 / 13.45 - 16.30 Freitag 08.00-14.00 |