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Festorganisation Die Organisation von Festen und Anlässen bringt einiges an Detailarbeit mit sich. Zusätzlich sind für öffentliche Feste und Anlässe, bei denen Getränke, Esswaren und eventuell Waren und Dienstleistungen (z.B. Open Air Kino etc.) angeboten werden, die entsprechenden Genehmigungen bei den zuständigen Stellen einzuholen. 1. Private Feste Private Feste sind sehr individuell. Sie weisen aber doch Gemeinsamkeiten auf, wenn sie in oder in der Nähe von Wohnbereichen gefeiert werden. Es empfielt sich auf folgende Punkte zu achten: - Informieren Sie Ihre Nachbaren oder Anwohner frühzeitig über die Feier (Dauer, Lärm, Gerüche beim Grillieren u.s.w.).
- Probleme können oft vermieden werden, wenn Nachbarn / Anwohner zu Gästen werden.
- Bitten Sie Ihre Gäste, das Fest ruhig zu verlassen.
- Organisieren Sie die Heimfahrt der Gäste rechtzeitig.
2. Festwirtschaft (vorübergehend bestehender Betrieb - Infrastruktur vorhanden) Möchten Sie ein Fest organisieren, bei dem die Infrastruktur bereits zur Verfügung steht und Speisen und/oder Getränke angeboten werden, so ist ein befristetes Patent für die Dauer des Festes einzuholen. Bei der Durchführung des Festes sind auch die Vorschriften bezüglich Lebensmittel- und Alkoholverkauf zu berücksichtigen (siehe entsprechende Merkblätter). 3. Öffentliche Veranstaltungen und Feste (Infrastruktur nicht vorhanden) Planen Sie eine Veranstaltung, bei der Sie den öffentlichen Raum und eine bestimmte Infrastruktur (Wasser, Energie, Abfall-Entsorgung) benötigen? Reichen Sie bei der Stadtverwaltung, Abteilung Bevölkerungsdienste, ein Gesuch ein, in welchem Sie möglichst präzise Angaben zu folgenden Punkten machen: Art und Daten des Anlasses, Veranstaltungsort, Festwirtschaft mit oder ohne Alkoholpatent, Infrastruktur, Verkaufsstände und Verkehrskonzept. Bei den unten aufgeführten Links erfahren Sie mehr. 3.1. Auflagen der Kantonalen Fachstelle Lärmschutz Zusätzlich sind Veranstaltungen, die mit einem Schallpegel von mehr als 93 dB(A) durchgeführt werden, der zuständigen kantonalen Stelle mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich zu melden. Gleiches gilt für Veranstaltungen, bei denen Laseranlagen zum Einsatz kommen (siehe Schall- und Laserverordnung, SLV und Links unten). 4. Kontakt für Fragen und Anregungen zu dieser Seite: felix.caduff@opfikon.ch
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