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Tagesfamilien Zürcher Unterland

Anmeldung als Tagesfamilie

Eine Familie, die regelmässig Kinder betreut, wird zur meldepflichtigen Tagesfamilie, falls:

  • sie Kinder unter 12 Jahren betreut und
  • mindestens ein Tageskind zweieinhalb oder mehr Tage / Nächte pro Woche anwesend ist (praxisgemäss entsprechend 25 oder mehr Stunden, Tages- und Nachtstunden zählen gleich).
  • höchstens sechs Tageskinder gleichzeitig betreut werden.
  • die Betreuung gegen Entgelt erfolgt.


Nicht als Tageskinder gelten:

  • eigene Kinder
  • Kinder, welche zu Besuch weilen

Die Meldepflicht gilt für die Tagesfamilie, nicht für das/die Betreuungsverhältnis/se.
Wenn ein Tageskind bei der Tagesfamilie übernachtet, ist situationsabhängig zu prüfen, ob eine Meldepflicht vorliegt, oder ob es sich aufgrund der Umstände um ein bewilligungspflichtiges Wochen- bzw. Dauerpflegeverhältnis handelt. Massgeblich ist die maximale Betreuungszeit, die pro Kind und Woche angeboten wird. Das heisst, nicht mehr als 60 Stunden Betreuung pro Woche und nicht mehr als 3 Übernachtungen pro Woche.

Werden während mehr als 25 Stunden Kinder betreut und sind zumindest zeitweise mehr als sechs Plätze besetzt, so untersteht die Tagesfamilie den Bestimmungen über Krippen bzw. Horte (sofern die Betreuung entgeltlich erfolgt).

Es wird empfohlen, sich als Tagesfamilie der Organisation Tagesfamilienverein Zürcher Unterland anzuschliessen: Verein Tagesfamilien Zürcher Unterland

Was müssen Sie als meldepflichtige Tagesfamilie unternehmen?

  • Füllen Sie das untenstehende Formular "Meldepflicht Tageskinder" aus
  • Besorgen Sie für sich und Ihren Partner/ Ihre Partnerin einen Strafregisterauszug (der Sonderprivatauszug würde von der Organisation oder der Behörde bestellt werden).
  • Senden Sie beides an die zuständige Person der Krippenaufsicht der Stadt Zürich (Fabia Humbel, fabia.humbel@zuerich.ch, 044 412 66 40).
  • Nach Eingang Ihrer Anmeldung werden die Unterlagen geprüft. Sofern die Meldepflicht gegeben und die Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie von der zuständigen Person der Krippenaufsicht ein Bestätigungsschreiben mit Ankündigung des ersten Aufsichtsbesuchs innerhalb von 3 Monaten.
    Danach ist ein jährlicher Aufsichtsbesuch Pflicht. Nach einem Aufsichtsbesuch gibt es einen schriftlichen Bericht an die Tagesfamilie. Alle Angaben werden vertraulich behandelt.

Weitere Angaben über den Ablauf der ordentlichen Aufsicht finden Sie auf der Homepage der Krippenaufsicht der Stadt Zürich: Tagesfamilie - Stadt Zürich (stadt-zuerich.ch)

 

Für Rückfragen:  Fabia Humbel, fabia.humbel@zuerich.ch, 044 412 66 40

Die Krippenaufsicht der Stadt Zürich macht lediglich die Aufsicht der Tagesfamilien, Arbeitgeberin ist weiterhin die Organisation Tageselternverein Zürcher Unterland (oder andere).

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