Infoveranstaltung eBaugesucheZH
Vorteile für alle Beteiligten
eBaugesucheZH unterstützt den gesamten Baubewilligungsprozess von der Eingabe des Baugesuchs über die Prüfung, Bewilligung bis zur Abnahme des Bauvorhabens. Planer, Bauherrschaften, Gemeinden, zugriffsberechtigte Dritte und die kantonale Leitstelle für Baubewilligungen sind über die Plattform vernetzt und kommunizieren auf digitalem Weg miteinander. Damit wird der Daten- und Informationsaustausch zu Baugesuchen für alle Beteiligten vereinfacht, automatisiert und transparent gestaltet.
Zugriff über unsere Homepage
Der Zugriff auf das Portal von eBaugesucheZH erfolgt über einen Link auf der Webseite der Stadt Opfikon. Dort melden sich Gesuchstellende an und eröffnen ein neues Baugesuch. Danach werden sie Schritt für Schritt durch den Eingabeprozess geführt. Sind die Angaben komplett und die Pläne hochgeladen, reichen sie das Baugesuch über die Plattform elektronisch ein.
LIVE Infoshow
Im Rahmen einer publikumsorientierten Infoveranstaltung soll die Einführung von eBaugesucheZH mittels Live-Übertragung den Grundeigentümern, Architekten und Partnern des Bereichs Baurecht der Stadt Opfikon vorgestellt werden. Im Rahmen dieser Infoveranstaltung werden die Funktionalitäten des Portals einfach erklärt und mittels Demo-Gesuch veranschaulicht. Ausserdem werden wichtige, zu beachtende Punkte zur Eingabe von elektronischen Baugesuchen hervorgehoben.
Wir laden Sie folglich ein zur:
Infoshow am 26. März 2021 von 10.00 Uhr - 10.45 Uhr live mittels Videoübertragung.
Den offiziellen Link zur Einladung finden Sie hier.
Es ist keine spezielle Software zur Teilnahme erforderlich.
Referenten:
Bruno Maurer, Ressortvorsteher Bau und Infrastruktur und Stadtrat Opfikon
Samuel Zuber, Projektleiter eBaugesucheZH, Kanton Zürich
Eric Welter, Bereichsleiter Baurecht, Stadt Opfikon
Fragen der Zuschauer im Kommentarbereich werden live im Studio beantwortet.
Noch nicht «volldigital»
Bis die rechtlichen Grundlagen für einen komplett digitalen Geschäftsverkehr vorhanden sind, müssen Gesuchstellende zusätzlich zur digitalen Eingabe auch zwei Papierexemplare des Baugesuchs, der Gesuchsunterlagen und der von Hand unterschriebenen Eingabequittung einreichen. Auch die öffentliche Auflage des Baugesuchs und der Baurechtsentscheid erfolgen bis auf weiteres in Papierform.
Hinweis
Baugesuche auf Papier sind weiterhin rechtlich zulässig. Die Stadtverwaltung bittet jedoch sämtliche Bauherrschaften und Planverfasser Gesuche nach Möglichkeit nur noch auf elektronischem Weg einzureichen, um den Beteiligten transparenter Einblick in das Verfahren gewähren zu können und Verwaltungsprozesse zu beschleunigen.
Kontakt
Fragen beantwortet Eric Welter, Bereichsleiter Baurecht, Tel. 044 829 83 43,
baurecht@opfikon.ch.
Weitere Informationen zum Thema: zh.ch/ebaugesuche