Aufhebung von Verkehrsbaulinien
Aufhebung von Verkehrsbaulinien
Flughofstrasse, Abschnitt Birchstrasse bis Riethofstrasse
Mit Verfügung Nr. 8530/2022 vom 8. Dezember 2022 hat die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich die mit Beschluss Nr. 2022-233 vom 4. Oktober 2022 vom Stadtrat Opfikon beschlossene teilweise Aufhebung der Verkehrsbaulinien RRB Nr. 80/1965 entlang der Flughofstrasse genehmigt.
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen (20. Januar 2023 bis 18. Februar 2023) in der Abteilung Bau und Infrastruktur, Büro 21, während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Während der öffentlichen Auflage kann sich jedermann zu der Aufhebung der Verkehrsbaulinie äussern. Einwendungen sind bis spätestens 18. Februar 2023 (Poststempel) schriftlich an den Stadtrat Opfikon, Oberhauserstrasse 25, 8152 Glattbrugg, zu richten. Sie haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden.