Verkehrsanordnung Vrenikerstrasse
Auf Antrag der Stadt Opfikon hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Opfikon, Vrenikerstrasse
Das bestehende Längsparkfeld in der blauen Zone Höhe Liegenschaft Nr. 33 wird demarkiert und neu Höhe Liegenschaft Nr. 25 angeordnet.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig: Die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Opfikon, 14. 09.2023
Der Stadtrat Opfikon