Kopfzeile

Inhalt

Heimatschein

Das Zivilstandsamt der Heimatgemeinde (Bürgerort) stellt ihren schweizerischen Bürgerinnen und schweizerischen Bürgern, die sich in einer anderen Gemeinde der Schweiz niederlassen, einen Heimatschein aus. Der Heimatschein ist unbefristet gültig, es sei denn, die Personalien des (Heimatschein-)Inhabers ändern sich. Jede Person, die sich in einer Schweizergemeinde neu niederlässt, muss ihren Heimatschein bei den Einwohnerdiensten hinterlegen. Die Hinterlegung wird von der Gemeinde durch eine Meldebestätigung bestätigt.

Zugehörige Objekte