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Feuerwerk

Abbrennen von Feuerwerk

Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur am 1. August und am Jahreswechsel erlaubt. Bewilligungen in Ausnahmefällen und im öffentlichen Interesse können erteilt werden, wenn eine Bewilligung der Skyguide vorliegt.

Kontakt Skyguide in Dübendorf (LSMD)

Informationen zu Spezialflügen / Special Flight Office (Skyguide)


Profi-Feuerwerk Kategorie 4

Für Profi-Feuerwerker gibt es spezielle Grossfeuerwerksartikel. Im Gesetz werden diese als "Feuerwerkskörper der Kategorie 4" bezeichnet. Diese sind nicht im Detailhandel erhältlich. Im Zuge der Einführung neuer Vorschriften aus der EU werden ab 1. Januar 2014 die Feuerwerker eine Ausbildung mit Prüfung absolviert haben müssen, um solche Feuerwerkskörper abbrennen zu dürfen. Die für den Detailhandel geprüften Raketen, Vulkane, Bengalhölzer, Knaller etc. dürfen Sie weiterhin kaufen und brauchen keine zusätzliche Ausbildung.

Herstellung, Lagerung und Verkauf von Feuerwerkskörper

Wer Feuerwerkskörper herstellt, lagert oder verkauft, benötigt eine Bewilligung durch die entsprechende Behörde (Feuerpolizei / Gebäudeversicherung Kanton Zürich).

Gossweiler Ingenieure AG
Lindenstrasse 23
8302 Kloten
Tel. 044 815 51 42
E-Mail si-opfikon@gossweiler.com

Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) / Brandschutz Formular "Herstellung, Lagerung und Verkauf von Feuerwerkskörpern"

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