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Bestattung / Todesfall

Das Bestattungsamt nimmt die Meldungen von Todesfällen entgegen, organisiert Beisetzungen und erteilt Auskünfte, was bei einem Todesfall zu tun ist. Es informiert auch bezüglich Gräber, Grabbepflanzung und -pflege.

Nach Eintritt des Todes
Stirbt jemand zu Hause, muss sofort ein Arzt (falls der Hausarzt nicht verfügbar ist, ein Notfallarzt) benachrichtigt werden. Der Arzt nimmt die Leichenschau vor und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Diese ist bei der Meldung des Todesfalls beim Bestattungsamt abzugeben. Das Waschen und Einkleiden der Verstorbenen übernimmt eine Spitex-Mitarbeiterin. Stirbt jemand im Spital, wird die ärztliche Todesbescheinigung direkt ans zuständige Zivilstands- und Bestattungsamt weitergeleitet.

Meldung eines Todesfalls
Todesfälle sind von Montag bis Freitag innert zwei Tagen telefonisch (044 829 82 60) zu melden. Gleichzeitig wird ein Gesprächstermin vereinbart. Bei Feiertagen (ohne normale Wochenende) steht Ihnen folgende Notfall-Nummer zur Verfügung: Tel. 079 559 68 90.

Dabei sind mitzubringen

  • die ärztliche Todesbescheinigung (nur sofern daheim verstorben)

Bestattungen
Beim Bestattungsamt wird abgeklärt, ob ein Bestattungswunsch deponiert worden ist. Die anzeigenden Angehörigen geben verbindliche Erklärungen über die Anordnungen für die Bestattung ab. Das Bestattungsamt setzt die Bestattungszeit fest, wobei den Wünschen der Angehörigen so weit als möglich Rechnung getragen wird.

Angehörige einer Landeskirche werden für die Trauerfeierlichkeiten durch den zuständigen Pfarrer begleitet. Abdankungsfeiern finden Dienstag bis Freitag in der Regel um 14.00 Uhr oder nach Vereinbarung statt.

Die Abdankungshalle auf dem Friedhof Halden (Schulstrasse 6, 8152 Glattbrugg) ist konfessions-und religionsneutral und kann dementsprechend von allen Bevölkerungsgruppen für Abdankungsfeiern genutzt werden. Es stehen drei Aufbahrungsräume zur Verfügung. Ein Schlüssel ist bei der Stadtverwaltung erhältlich.

Hinweise
Bestattungskosten werden im Kanton Zürich teilweise von der Wohngemeinde übernommen. Bestattungswünsche können beim Bestattungsamt auf der Stadtverwaltung deponiert werden.

Zugehörige Objekte