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Amtliche Beglaubigung

Beglaubigungen werden durch den Stadtammann bzw. das Stadtammannamt vorgenommen und sind eine amtliche Bestätigung der Echtheit von Unterschriften / Handzeichen, Kopien, Protokollauszügen und der Sicherung eines Datums. Für Beglaubigungen bitten wir Sie, vorgängig telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu vereinbaren.

Gebühr: CHF 20 pro Beglaubigung

Falls Ihr Dokument fürs Ausland bestimmt ist, verlangt die ausländische Behörde im Normalfall zusätzlich zur Unterschriftsbeglaubigung eine Überbeglaubigung oder Apostille durch die Staatskanzlei. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Staatskanzlei des Kantons Zürich.

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