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Amtliche Befundaufnahme

Auf Verlangen nimmt das Stadtammannamt einen Befund über den tatsächlichen Zustand auf, soweit dieser ohne besondere (wissenschaftliche, technische) Fachkenntnisse festgestellt werden kann. Weitere Informationen zur amtlichen Befundaufnahme finden Sie auf der Homepage des Verbandes der Gemeindeammänner und Betreibungsbeamten des Kantons Zürich (VGBZ). Ihr Gesuch können Sie schriftlich oder per Online-Dienst stellen.

Gebühr: Nach Aufwand bzw. Gebührentarif

 

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