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Fortsetzung der Betreibung

Wurde innert der Frist seit Zustellung des Zahlungsbefehls keine Zahlung vorgenommen oder ein erhobener Rechtsvorschlag (vollstreckbar) beseitigt, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Ihre Fortsetzung der Betreibung können Sie schriftlich per Post einleiten. Bitte verwenden Sie das Formular aus dem Online-Dienst. Weitere Informationen zur Fortsetzung der Betreibung finden Sie auf der Homepage des Verbandes der Gemeindeammänner und Betreibungsbeamten des Kantons Zürich (VGBZ).

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