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Temporäre Abstimmungs- und Wahlplakate

Temporäre Abstimmungs- und Wahlplakate dürfen unter Einhaltung der "Bestimmungen zu bewilligungsfähigen Plakatstandorten" vom Samstag sieben Wochen vor dem Abstímmungssonntag bis zum Sonntag eine Woche nach dem Abstimmungssonntag aufgestellt werden. Die einzelnen Standorte werden mittels Gesuch und gemäss den Bestimmungen den Ortsparteien, Komitees und parteilosen Kandidaten von Opfikon grundsätzlich bewilligt.

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