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Taxiwesen

Wer einen Taxibetrieb in Opfikon führen will, bedarf einer Bewilligung der Stadt Opfikon. Betriebsbewilligungen werden nur erteilt, wenn geeignete Standplätze auf Privatgrund nachgewiesen werden können. Weitere Bestimmungen können Sie der Taxiverordnung der Stadt Opfikon entnehmen.

Wer als Taxichauffeuse oder -chauffeur in der Stadt Opfikon tätig sein will, bedarf eines Taxiausweises der Stadt Opfikon. Dieser Ausweis wird erteilt, wenn die Bewerberinnen und Bewerber folgende Auflagen erfüllen:

  • Einwandfreier Leumund, d.h. während den letzten fünf Jahren keinen Eintrag im Strafregister
  • Kenntnisse der örtlichen Tarife
  • Kenntnisse der regionalen Ortsverhältnisse
  • Beherrschen der deutschen Sprache
  • Fester Wohnsitz in der Schweiz
  • Im Besitz des Führerausweises zum berufsmässigen Personentransport (D1 resp. B mit Code 121) sind.


Taxiprüfung

Die Bewerbenden für den Taxiausweis haben in einer theoretischen (schriftlichen) und praktischen Fachprüfung den Nachweis ausreichender Regional- und Sprachkenntnisse zu erbringen sowie sich über genügend Kenntnisse der Vorschriften über das Taxigewerbe auszuweisen. Die Administration und Abnahme der Taxiprüfung erfolgt durch die Stadt Kloten.

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