Unterstützung von KMU und Selbständigerwerbenden
Bund, Kanton und Gemeinde unterstützen die Unternehmen während der Corona-Krise. Dabei steht die Bundeshilfe im Vordergrund. Der Kanton unterstützt in zweiter Linie und die Gemeinden leisten bei Kleinstunternehmen Soforthilfe bis die Massnahmen von Bund und Kanton greifen. Folgende Unterstützungsmassnahmen stehen zur Verfügung:
Kreditversorgung
Der Bund stellt als Überbrückungshilfe Kredite, die durch die Banken gewährt werden, zur Verfügung: https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/covid19-ueberbrueckungshilfe/infos.html
Der Kanton stellt ebenfalls Kredite für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung, die ebenfalls von 12 bezeichneten Banken gewährt werden: https://vd.zh.ch/internet/volkswirtschaftsdirektion/de/themen/vd-corona/massnahmen-corona.html
Arbeitsausfälle, Kurzarbeit
Der Bundesrat hat Erleichterungen für die Voranmeldung für Kurzarbeit beschlossen. Das Vorgehen in Bezug auf die Kurzarbeit wird vom Amt für Wirtschaft und Arbeit einfach erklärt: https://awa.zh.ch/internet/volkswirtschaftsdirektion/awa/de/coronavirus_informationen_awa/kurzarbeitsentschaedigung-einfach-erklaert.html#title-content-internet-volkswirtschaftsdirektion-awa-de-coronavirus_informationen_awa-kurzarbeitsentschaedigung-einfach-erklaert-jcr-content-contentPar-textimage_1
Erwerbsausfallsentschädigung
Selbstständige, die wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus Erwerbsausfälle erleiden, werden gegebenenfalls entschädigt. Die Sozialversicherungsanstalt (SVA) Zürich gibt Auskunft: https://www.svazurich.ch/internet/de/home/produkte/coronavirus-pandemie.html
Soforthilfe für Selbstständige und Kleinstunternehmen
Die Soforthilfe der Stadt Opfikon für mittellose Kleinstunternehmende mit Geldern des Kantons und der Stadt dient subsidiär dazu, die Zeit bis zum Erhalt der Hilfen von Bund und Kanton zu überbrücken. Ausgerichtet werden Darlehen als Soforthilfe, um die dringend notwendigen Kosten zu decken. Voraussetzungen sind:
- Wohnsitz Firmeninhaber/in in der Stadt Opfikon (inkl. Glattbrugg und Glattpark).
- Firmengrösse: maximal 200 Stellenprozente (inkl. Inhaber/in).
- Finanzielle Notlage infolge der Coronavirus-Pandemie.
- Die selbstständige Erwerbstätigkeit wird nach der Beendigung der Corona-Krise weitergeführt.
- Sämtliche Soforthilfen von Bund und Kanton sind bereits beantragt bzw. ausgeschöpft.
- Kein Bezug von Sozialhilfe in den letzten sechs Monaten. Falls Sozialhilfe bezogen wurde, ist die Sozialberatung der Stadt Opfikon für Unterstützung zuständig.
Soforthilfen für selbstständig Erwerbende erfolgen subsidiär und in Ergänzung zu den Soforthilfemassnahmen von Bund, Kanton und den bereits bestehenden Leistungen der Sozialversicherungen. Diese müssen deshalb zwingend geltend gemacht werden.
Bevorschusste Soforthilfen unterstehen der Rückerstattungspflicht. Sobald Gelder aus anderen Leistungen geflossen sind, sind die bevorschussten Soforthilfen der Stadt Opfikon zurückzuzahlen.
Darlehens-Gesuch für Soforthilfe
Das Gesuch kann hier, unter Dokumente, heruntergeladen werden.
Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit Beilagen bis spätestens 27. August 2021 per E-Mail an corona-nothilfe-kleinunternehmer@opfikon.ch oder per Post an Corona-Nothilfe, Stadtverwaltung Opfikon, Oberhauserstrasse 25, 8152 Glattbrugg.
Wir prüfen das Gesuch und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Stadtrat Opfikon
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Verwaltungsleitung | 044 829 82 20 | stadtverwaltung@opfikon.ch |
Name | |||
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Darlehens-Gesuch Soforthilfe für selbständige Kleinstunternehmen.docx | Download | 0 | Darlehens-Gesuch Soforthilfe für selbständige Kleinstunternehmen.docx |