Kopfzeile

Inhalt

Japankäfer in Kloten: Grüngut in Opfikon wird wie bisher entsorgt

9. Mai 2025

In den letzten 2 Jahren wurden in Kloten Japankäfer nachgewiesen. Der Japankäfer ist ein gebietsfremder Schädling, der grosse Frassschäden an rund 400 Wirtspflanzen anrichten kann. Der Japankäfer ist als prioritärer Quarantäneorganismus melde- und bekämpfungspflichtig. Der Kanton Zürich verfügte eine Pufferzone rund um den Befallsherd in Kloten.  Auch Opfikon liegt in der Pufferzone.

Der Bund gibt weiterhin als Ziel vor, den Befall des gebietsfremden Schädlings zu tilgen.
Bisher wurde in Opfikon noch kein Japankäfer gefunden. 2023 und 2024 wurden in Kloten und in den benachbarten Gemeinden in der Pufferzone verschiedene Massnahmen umgesetzt, um den Japankäfer-Befall in Kloten einzudämmen.

Da eine Tilgung des Japankäfers in der Flughafenregion weiterhin angestrebt wird, hat der Kanton am 30. April Massnahmen verfügt, die ab 10. Juni 2025 gelten

Folgende Massnahmen gelten für die Gemeinden in der Pufferzone
(Original-Verfügungstext nummeriert):

  1. Ab 10. Juni bis zum 30. September 2025 ist die Verbringung von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege aus der Pufferzone hinaus verboten.
    Vom Verbot ausgenommen ist Pflanzenmaterial, welches während der Lagerung und dem Transport insektensicher (Maschenweite von max. 5 mm) abgedeckt wird und:
    a. auf eine Grösse von max. 5 cm gehäckselt wird; oder
    b. eine mit dem Häckseln vergleichbare phytosanitäre Sicherheit bietet und dessen Behandlung vom kantonale Pflanzenschutzdienst in Absprache mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst bewilligt wurden.
  1. Der Transport und Verkauf von Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder einem anderen Substrat, das aus festen organischen Stoffen besteht, ist nur erlaubt, wenn die Voraussetzungen nach Anhang 3 (dieser Verfügung) erfüllt sind. Diese Regelung gilt nicht für Pflanzen, die ohne Erde produziert wurden.

Was bedeutet das konkret für Opfikon?

  • Da das Grüngut der Stadt Opfikon in die AXPO Kompogasanlage nach Bachenbülach geliefert wird, welche sich auch in der Pufferzone befindet, hat diese Massnahme keine Auswirkung auf die wöchentliche Grüngutabfuhr. Das Grüngut aus Opfikon verbleibt so nämlich in der Pufferzone.
  • Wer einen Japankäfer findet, soll das Tier in einem Gefäss mit Deckel einfangen, dieses über Nacht ins Tiefkühlfach legen, am Folgetag fotografieren und das Foto mit Angaben zum Fundort an japankaefer@strickhof.ch senden. Alternativ können Verdachtskäfer lebend (in einem Gefäss mit Deckel) der Abteilung Bau & Infrastruktur, Bereich Umwelt zum Bestimmen gebracht werden.
  • Auch auf dem Stadtgebiet von Opfikon wird der Kanton Zürich 2025 erneut Lockfallen für den Japankäfer zur Überwachung der Ausbreitung installieren.

Weitere Infos zum Japankäfer und zu den verfügten Massnahmen finden Sie hier: www.zh.ch/japankaefer-kloten