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Bäume, Hecken und Sträucher jetzt zurückschneiden - Für mehr Sicherheit im Strassenraum

1. Juli 2025
Zur aktuellen Jahreszeit wächst die Vegetation sehr schnell. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken sind aufgefordert, ihre Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, die in den Strassen- beziehungsweise Wegraum hineinragen, zurückzuschneiden.

Ein grosszügiger Rückschnitt sorgt dafür, dass in den kommenden Wochen keine erneuten Arbeiten notwendig sind und alle Verkehrsteilnehmenden ungehindert unterwegs sein können.

Es gelten folgende Vorschriften:

  • Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.
  • Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von mindestens 4,5 Meter freigehalten werden (vorbehältlich der Ausnahmetransportrouten)
  • Über Fuss- und Velowegen sowie Trottoirs muss die lichte Höhe mindestens 2,65 Meter betragen. 
  • Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Strassennamensschilder dürfen nicht überwachsen sein.
  • Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten auf die Strassen müssen Sichtzonen eingehalten werden. In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 0,8 m bis 2,65 m und einer solchen von 3 m gewährleistet sein.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer sind aufgefordert, diese Bestimmungen dauernd zu beachten. Sie können bei Schäden durch verkehrsbehindernde Bäume und Sträucher haftbar gemacht werden. 

Der Unterhaltsdienst dankt im Namen aller Verkehrsteilnehmenden den Besitzerinnen und Besitzern von Grundstücken, die an einer Strasse liegen, für ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit.

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Kontakt bei Fragen:

Hans Parletta, Stellvertreter Leiter Grünunterhalt, Telefon 044 829 82 51, hans.parletta@opfikon.ch
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Rechtsgrundlage:

👉 Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) 700.4. § 20 ff.

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Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern: Lichtraumprofil