Feuer- und Feuerwerksverbot rund um den 1. August
Feuer- und Feuerwerksverbot rund um den 1. August
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt auf dem gesamten Stadtgebiet von Opfikon weiterhin ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot. Das Verbot gilt auch während der Feierlichkeiten rund um den 1. August. Feuerwerk, Höhenfeuer sowie anderes offenes Feuer sind nicht erlaubt. Gas- und Elektrogrills dürfen mit der nötigen Vorsicht weiterhin verwendet werden.
Ausführliche Informationen zum geltenden Feuer- und Feuerwerksverbot finden Sie in der Webnews "Stadt Opfikon - Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem Stadtgebiet von Opfikon".
Bundesfeier findet statt
Die Bundesfeier auf der Mettlenwiese findet wie geplant statt. Auch der traditionelle Lampionumzug wird durchgeführt. Wegen des Feuerverbots werden die Lampions in diesem Jahr mit LED-Lämpchen statt mit Kerzen beleuchtet.
Die Stadt Opfikon freut sich auf eine stimmungsvolle Bundesfeier und dankt der Bevölkerung für das Verständnis und die Einhaltung des Feuer- und Feuerwerksverbots.