Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot in Opfikon wird aufgehoben
Im Kanton Zürich besteht aufgrund der weiterhin trockenen Verhältnisse nach wie vor eine grosse Waldbrandgefahr. Die Niederschläge der vergangenen Tage waren zu gering, um die Situation nachhaltig zu entspannen.
Ausserhalb des Waldes besteht zwar nach wie vor ein Wasserdefizit im Boden. Die Niederschläge in den vergangenen Tagen haben zu einer leichten Entspannung der Situation geführt. Zusammen mit den deutlich tieferen Temperaturen ab Freitag, 28. August 2026 nimmt die Gefahr von rasch verlaufenden und schwer einzudämmenden Flurbränden deutlich ab. Gemäss aktuellen Prognosen ist in den kommenden zwei Wochen mit einer Entspannung bei der Brandgefahr zu rechnen.
Aufgrund dieser Entwicklung hebt der Stadtrat das am 15. Juli 2026 verfügte allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Stadtgebiet Opfikon per 28. August 2026, 12.00 Uhr, auf.
Im Umgang mit Feuer und Feuerwerk ist weiterhin grosse Vorsicht geboten. Das geltende Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe ist unbedingt einzuhalten.
Weitere Informationen sind unter www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und www.zh.ch/waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zu finden.
Zugehörige Objekte
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| Verfügung Aufhebung allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot 28-08-2026 (PDF, 128 kB) | Download | 0 | Verfügung Aufhebung allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot 28-08-2026 |