Kopfzeile

Inhalt

Dauerhaft Verlängerung Schliessungsstunde beantragen

Sie möchten Ihre Gastwirtschaft dauerhaft zwischen 24 Uhr und 5 Uhr öffnen und dies bewilligen lassen? Das Gesuch können Sie mit untenstehendem Online-Formular einreichen.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Gastwirtschaften dürfen zwischen 24 Uhr und 5 Uhr nicht geöffnet sein. Um eine dauernde Ausnahme von der Schliessungsstunde zu erhalten, muss ein Gesuch eingereicht werden.

Unterlagen

  • Einverständnis vom Eigentümer der Liegenschaft

Verfahren

Nach Eingang Ihres Gesuchs werden wir den Antrag um dauerhafte Verlängerung der Schliessungsstunde prüfen. Diese muss unter Berücksichtigung des Planungs-, Bau- und Umweltschutzrechts geprüft werden. Die Prüfung kann bis zu 4 Wochen dauern. Bei einem positiven Entscheid erhalten Sie eine provisorische Bewilligung. Wenn während der Dauer eines Jahres eine positive Bilanz (keine massiven Lärmklagen etc.) gezogen werden kann, wird die definitive Bewilligung erteilt. Die Kontrollgebühr wird jeweils im Januar in Rechnung gestellt.

Gebühr
Die genauen Gebühren können Sie der Tarifordnung Gastgewerbe und Kleinverkaufsbetriebe entnehmen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.