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Einbürgerung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten von Einbürgerungen für Ausländerinnen und Ausländer:

Schweizer Staatsangehörige haben die Möglichkeit, in Opfikon einen Antrag auf Erwerb des Opfiker Bürgerrechts zu stellen. Voraussetzungen: Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Für ausführliche Auskünfte und bei Fragen stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie auch persönlich an unserem Schalter im Stadthaus.

Kontakt

Erleichterte Einbürgerung

Informationen und VoraussetzungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Bestellen Sie das Gesuchs-Formular direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) per E-Mail …

Ordentliche Einbürgerung

Informationen und VoraussetzungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Erforderliche Tests Machen Sie folgende Tests bei der wbk Dübendorf vor der Einreichung des Ges…

Schweizer Staatsangehörige: Einbürgerung in Opfikon/Glattbrugg

Sie möchten Opfiker Ortsbürgerin oder Opfiker Ortsbürger werden? Informationen und VoraussetzungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Gesuch und Dokumente …

Sie möchten Opfiker Ortsbürgerin oder Opfiker Ortsbürger werden?

Informationen und VoraussetzungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Gesuch und Dokumente

  • Füllen Sie das Gesuchs-Formular (siehe Dokumente) aus.

  • Folgende Unterlagen sind dem Einbürgerungsgesuch beizulegen (pro Bewerberin und Bewerber):

    • Auszug aus dem Zivilstandsregister/Personenstandsausweis (nicht älter als 6 Monate)

    • Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister (nicht älter als 3 Monate) für Personen ab 18 Jahren

    • Kopie Pass oder Identitätskarte

  • Senden Sie das Gesuchs-Formular und die Unterlagen per E-Mail oder per Post an die Stadtverwaltung Opfikon, Abteilung Gesellschaft. 

Gebühren

Die Einbürgerung und Entlassung sind für Schweizerinnen und Schweizer kostenlos.

Zugehörige Objekte