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Alterswohnungen / Stationäre Pflege

Kontakt

Anlaufstelle 60+
Talackerstrasse 70
8152 Glattbrugg
Tel. 044 829 85 50
60plus@opfikon.ch

Alterszentren

Den Einwohnerinnen und Einwohnern von Opfikon stehen folgende Alters-, Wohn- und Pflegezentren zur Verfügung: Alterszentrum Gibeleich  Wohn- und Pflegezentrum Tertianum Bubenholz…

Den Einwohnerinnen und Einwohnern von Opfikon stehen folgende Alters-, Wohn- und Pflegezentren zur Verfügung:

Auskunftsstelle Pflege

Laut kantonalem Pflegegesetz ist jede Gemeinde verpflichtet, eine Auskunftsstelle für den Bereich der ambulanten und stationären Pflege- und Betreuungsangebote zu führen. Im Bereich d…

Laut kantonalem Pflegegesetz ist jede Gemeinde verpflichtet, eine Auskunftsstelle für den Bereich der ambulanten und stationären Pflege- und Betreuungsangebote zu führen.

Im Bereich der stationären Pflege- und Betreuungsangebote, insbesondere über freie Pflegebetten, gibt Ihnen die Leiterin Pflege und Betreuung, Vesna Ilic, Tel. 044 829 85 22, Auskunft.

Bei Fragen zu ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten wenden Sie sich an die Altersbeauftragte, Gabriela De Dardel, Tel. 044 829 85 50.

Pflegefinanzierung

Seit 2011 ist im Kanton Zürich das neue Pflegefinanzierungsgesetz in Kraft. Darin wird die Finanzierung von Spitexleistungen und Aufenthalten in Alters- und Pflegezentren geregelt. Die P…

Seit 2011 ist im Kanton Zürich das neue Pflegefinanzierungsgesetz in Kraft. Darin wird die Finanzierung von Spitexleistungen und Aufenthalten in Alters- und Pflegezentren geregelt. Die Pflegekosten werden zwischen den Krankenversicherern, den Wohnsitzgemeinden und den Patienten aufgeteilt.

Die Broschüre der kantonalen Gesundheitsdirektion informiert Sie im Detail und kann unter folgendem Link heruntergeladen werden.

Auswärtige und ausserkantonale Pflegeplätze

Bei einem Eintritt in ein Pflegezentrum ausserhalb Ihrer Wohngemeinde empfiehlt es sich, Kontakt mit Ihrer Wohnsitzgemeinde aufzunehmen. Es können Mehrkosten entstehen (wie z.B. Auswärtigen Zuschlag), die nicht zwingend von der Wohnsitzgemeinde getragen werden.

Bei ausserkantonaler Heimwahl ist vor Eintritt zu klären, wie die Restfinanzierung in diesem Kanton geregelt ist. Nicht alle Kantone haben die gleichen Regelungen betreffend die Pflegefinanzierung.

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

Zugehörige Objekte