Japankäfer: Massnahmen und Bekämpfung
Der Japankäfer (Popillia japonica) ist ein Schädling, der rund 400 Pflanzen aus diversen Pflanzenfamilien befällt. In der Schweiz gilt er als prioritärer Quarantäneorganismus und unterliegt der Melde- und Bekämpfungspflicht.
In Kloten wurde im Juli 2023 erstmals eine Population des Japankäfers entdeckt. Nun wurden vereinzelte Japankäfer ausserhalb des Stadtgebiets von Kloten in unmittelbarer Nähe der Stadtgrenze zu Opfikon gefunden.
Zur Tilgung der Population hat der Kanton Zürich am 28. April 2026 eine VerfügungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. mit neuen verbindlichen Massnahmen erlassen, die auch die Stadt Opfikon betreffen. Ein Teil dieser Massnahmen gilt vom 1. Juni bis 30. September 2026, während bestimmte Vorschriften ganzjährig einzuhalten sind.
Von besonderer Bedeutung ist das vom 1. Juni bis 30. September geltende Verbot zur Bewässerung von Rasen- und Grünflächen in der Stadt Opfikon (ausgenommen Glattpark und Sportanlage Au).
Von den Massnahmen betroffene Gebiete in Opfikon
Bei den vom Kanton Zürich beschlossenen Massnahmen wird zwischen zwei Zonen unterschieden:
- dem Befallsherd (Gebiet im Umkreis von mindestens 1 Kilometer um einen Fundort)
- und der Pufferzone (Gebiet im Umkreis von mindestens 5 Kilometern um den Befallsherd).
Ein Grossteil der Stadt Opfikon liegt im Befallsherd. Der Stadtteil Glattpark und die Sportanlage Au befinden sich in der Pufferzone.
Diese Karte zeigt die betroffenen Gebiete:
Link zur interaktiven GIS-Karte (Online-Karte mit Zoom-Funktion)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Suchbegriff im «Kartenkatalog»: Japankäfer
Diese Regeln gelten in Opfikon vom 1. Juni bis 30. September 2026:
Betrifft Stadtgebiet von Opfikon ohne Glattpark und Sportanlage Au (sogenannter Befallsherd)
- Die Bewässerung von Rasen- und Grünflächen ist verboten!
- Das Giessen von Pflanzen im Garten, Beeten und auf Balkonen bleibt erlaubt, sofern darin kein Gras oder Unkraut wächst.
Betrifft gesamtes Stadtgebiet von Opfikon (Befallsherd und Pufferzone)
- Grüngut aus der Pufferzone darf in den Befallsherd gebracht werden, darf die Pufferzone jedoch nicht verlassen.
- Grüngut aus dem Befallsherd muss innerhalb des Befallsherds entsorgt werden.
- Die städtische Grüngutabfuhr erfolgt weiterhin regulär.
- Wer die städtische Grüngutabfuhr nicht nutzt, muss die kantonalen Vorgaben einhalten.
Diese Regeln gelten in Opfikon das ganze Jahr über:
Ganzjährig gilt für Opfikon ohne Glattpark und Sportanlage Au (Befallsherd)
- Es darf kein Kompost und kein Bodenmaterial aus dem Befallsherd hinaustransportiert werden.
Ganzjährig gilt für ganz Opfikon (Befallsherd und Pufferzone)
- Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder ähnlichem Substrat dürfen nur transportiert oder verkauft werden, wenn die Anforderungen gemäss Anhang 3Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. der kantonalen Verfügung erfüllt sind.
- Ausgenommen sind Pflanzen, die ohne Erde produziert wurden.
Umgang mit Hitzeperioden
Auch während Hitzeperioden sind die geltenden Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers konsequent einzuhalten. Dies betrifft insbesondere das Verbot der Bewässerung von Rasen- und Grünflächen im Befallsherd.
Um dennoch mit hohen Temperaturen umzugehen, sind folgende Punkte zu beachten:
Gezielte Bewässerung
Hecken, Beete und Topfpflanzen dürfen weiterhin bewässert werden, sofern sie frei von Gras und Unkraut sind. Die Bewässerung hat gezielt im Wurzelbereich zu erfolgen, damit kein Wasser auf umliegende Rasenflächen gelangt.
Planschbecken
Das Aufstellen von Planschbecken ist zulässig, sofern kein Wasser auf Rasenflächen austritt. Wenn möglich, sollen sie auf befestigten, unbewachsenen Flächen (z. B. Stein oder Beton) aufgestellt werden. Alternativ ist eine wasserundurchlässige Unterlage zu verwenden.
Wassersprenger
Der Einsatz von Wassersprengern auf Rasenflächen ist nicht erlaubt – auch nicht zur Abkühlung. Sie dürfen nur auf befestigten, unbewachsenen Flächen (z. B. Stein oder Beton) betrieben werden.
Haben Sie einen Japankäfer gefunden?
So gehen Sie vor:
- Käfer (tot oder lebendig) einfangen und in ein fest verschlossenes Gefäss legen.
- Das Gefäss über Nacht ins Gefrierfach legen.
- Am nächsten Tag den Käfer fotografieren.
- Foto und Fundort per E-Mail senden an: japankaefer@strickhof.ch
Erkennungsmerkmale des Japankäfers
Auffälligstes Merkmal sind die weissen Haarbüschel am Hinterteil des Käfers.
Warum muss der Japankäfer bekämpft werden?
Erhebliche Schäden
Der Japankäfer ist nicht wählerisch und befällt rund 400 Pflanzen aus diversen Pflanzenfamilien. Darunter befinden sich viele landwirtschaftliche Kulturen wie Beeren, Obstbäume, Weinreben und Mais. Aber auch Rosen, Ahorn, Birken und Linden.
Er verursacht erhebliche Schäden an Pflanzen und Grünflächen. Die adulten Käfer fressen Blätter, Blüten und Früchte. Dabei bleibt häufig nur das Blattgerippe zurück, wodurch die Pflanzen stark geschwächt werden und absterben können. Die Larven (Engerlinge) schädigen Wurzeln von Gräsern, was zum Absterben von Rasenflächen führt.
Vermehrung des Japankäfers
Zur Vermehrung legt das Weibchen seine Eier bevorzugt in feuchte Rasen- und Grünflächen ab. Dort entwickeln sich die Larven im Boden und ernähren sich von Graswurzeln. Feuchte Böden begünstigen dabei die Entwicklung der Larven erheblich. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass Rasen- und Grünflächen nicht bewässert werden, da trockene Böden die Entwicklung der Larven erschweren. Der Japankäfer vermehrt sich schnell und hat in der Schweiz keine natürlichen Feinde, deshalb kann er sich ohne gezielte Massnahmen rasch ausbreiten.
Die Bekämpfung ist notwendig, um:
- erhebliche Schäden an Pflanzen und Grünflächen zu verhindern.
- die Landwirtschaft und Biodiversität zu schützen.
- eine weitere Ausbreitung in andere Regionen zu vermeiden.
Weitere Massnahmen des Kantons Zürich
Der Kanton Zürich setzt zusätzliche Massnahmen zur Überwachung und Bekämpfung des Japankäfers um.
Lockstofffallen
- Dichtes Fallennetz mit Lockstoffen ziehen Japankäfer an und fangen sie ein.
- Sie reduzieren die Population und dienen der Überwachung.
- Einsatz im und ausserhalb des Befallsherds.
Lockflächen für die Eiablage
- Im stark betroffenen Gebiet in Kloten (Sportanlage Stighag) wird eine Lockfläche gezielt feucht gehalten.
- Die Vermehrung der Japankäfer wird dadurch auf wenige Standorte konzentriert.
- Bekämpfung der Larven durch:
- Behandlung mit Fadenwürmern im Spätsommer.
- Bodenbearbeitung zur Zerstörung der Larven im Frühjahr.
Weitere Informationen
Andere Sprachen:Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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- Informationi in italianoExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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- Informacion në shqipExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
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Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Verfügung Japankäfer 2026 28-04-2026 (PDF, 3.48 MB) | Download | 0 | Verfügung Japankäfer 2026 28-04-2026 |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bau und Infrastruktur | 044 829 82 80 | bauundinfrastruktur@opfikon.ch |