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Grundstückgewinnsteuer

Natürliche und juristische Personen bezahlen bei der Veräusserung von Grundstücken eine Grundstückgewinnsteuer. Weitere  Informationen zur Grundstückgewinnsteuer erhalten Sie auf der Homepage des kantonalen Steueramtes ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. oder beim SteueramtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Ihre Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer können Sie schriftlich per Post einreichen. Bitte verwenden Sie das Formular aus dem Online-Dienst.

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