Bewilligung Nutzung öffentlicher Grund
Die Nutzung öffentlicher Strassen und Plätze im Sinne eines gesteigerten Gemeingebrauchs bedarf einer Bewilligung. Darunter fallen Flyerverteilung auf öffentlichem Grund, Geldsammlungen etc. Um eine Bewilligung zu erhalten, treten Sie frühzeitig (mindestens vier Wochen vor dem Anlass) persönlich am Schalter, telefonisch oder per Online-Dienst mit uns in Verbindung.
Gesuche um Bewilligung von vorübergehender Inanspruchnahme öffentlichen Grundes (z.B. für Ablagerung von Materialien in Zusammenhang mit Baustellen, Abstützung von Baugerüsten etc.) können hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. beantragt werden.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Gewerbepolizei | 044 829 83 00 | gewerbepolizei@opfikon.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bevölkerungsdienste | 044 829 81 11 | bevoelkerungsdienste@opfikon.ch |