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Kommunale Abstimmung

Informationen

Datum
6. Dezember 1992
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Stadtkanzlei Opfikon

Kommunale Vorlagen

Abstimmung nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund

Angenommen
Ergebnis
Die Abstimmung wurde angenommen.
Beschreibung

Mit einem im Frühjahr 1991 vom Gemeinderat überwiesenen Postulat erhielt der Stadtrat den Auftrag, die Einführung der Gebührenpflicht für das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund zu prüfen.

Laut schweizerischem Strassenverkehrsrecht können die Gemeinden für Fahrzeuge, welche nachts regelmässig auf öffentlichem Grund abgestellt werden, Gebühren erheben. Im Kanton Zürich haben die Gemeinden Adliswil, Bülach, Dielsdorf, Dietikon, Dübendorf und Wädenswil von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Die "Laternengaragen-Gebühr" bezweckt unter anderem eine ausgleichende Gerechtigkeit gegenüber all jenen Fahrzeughaltern, die Mieten für ihre Garagen- und Abstellplätze bezahlen und den öffentlichen Grund dadurch nicht belasten.

Der Gemeinderat stimmte am 6. Juli 1992 dem stadträtlichen Antrag zu und genehmigte die Verordnung mit 16 zu 15 Stimmen. Gegen diesen Entscheid haben 16 Gemeinderate das Behördenreferendum ergriffen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 59,16 %
3'059
Nein-Stimmen 40,84 %
2'112
Leer
114
Stimmbeteiligung
76 %
Ebene
Gemeinde
Art
Obligatorisches Referendum
Name
Abstimmungszeitung_Verordnung_nachtliches_Dauerparkieren_06121992_.pdf (PDF, 1 MB) Download 0 Abstimmungszeitung_Verordnung_nachtliches_Dauerparkieren_06121992_.pdf

Zugehörige Objekte

Name
Abstimmungszeitung_06.12.1992.pdf (PDF, 1.6 MB) Download 0 Abstimmungszeitung_06.12.1992.pdf