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Friedensrichteramt

Hauptaufgabe der Friedensrichterinnen und Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten und sie so vor einem langen, aufwändigen und teuren Gang ans Gericht zu bewahren. Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind unter anderem zuständig für:

  • Forderungsklagen aus privaten oder geschäftlichen Beziehungen (Geldstreitigkeiten aus Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag, Darlehen etc.)
  • Arbeitsrechtliche Klagen (Lohn, Überstunden, Kündigung, Arbeitszeugnis etc.)
  • Erbrechtliche Klagen (Erbteilung, Testamentsanfechtung etc.)
  • Nachbarschaftsklagen (Lärm, Einsprachen wegen Sträuchern, Bäumen und Bauten, Dienstbarkeiten etc.)

Das Friedensrichteramt Opfikon ist zuständig für

  • 8152 Opfikon
  • 8152 Glattbrugg
  • 8152 Glattpark (Opfikon)

Das Schlichtungsgesuch muss schriftlich (eigenhändige Unterschrift) per Post eingereicht werden. Die Formulare dazu finden Sie unter: https://www.vfzh.ch/formulare

Das Schlichtungsverfahren ist kostenpflichtig (Ausnahme: Arbeitsrechtliche Streitigkeit bis CHF 30'000.–). Die Gebühr ist abhängig vom Streitwert und variiert zwischen CHF 65.– und CHF 1'240.–. Das Friedensrichteramt Opfikon verlangt von der klagenden Partei grundsätzlich einen Kostenvorschuss.

Das Friedensrichteramt kann auf Antrag der klagenden Partei über zivilrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 2‘000.– wie ein Gericht entscheiden. Bis zu einem Streitwert von CHF 10‘000.– kann das Friedensrichteramt den Parteien einen Entscheidvorschlag unterbreiten.

Kontakt

Friedensrichteramt
Oberhauserstrasse 25
8152 Glattbrugg
Tel. 044 829 83 80
friedensrichteramt@opfikon.ch

Öffnungszeiten

Termine nach telefonischer Vereinbarung.

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