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Betreuung und Unterstützung im Alter für Personen mit Zusatzleistungen

22. Januar 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gibt es eine wichtige Änderung bei den Zusatzleistungen zur AHV. Personen, welche eine AHV-Rente und Zusatzleistungen beziehen und zu Hause wohnen, können neu zusätzliche Betreuungskosten beantragen. Ziel dabei ist es, möglichst lange im gewohnten Zuhause zu leben und dabei finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Neu vergütet werden unter anderem Unterstützung bei den Haushaltsarbeiten, Fahrdienst, Verpflegungsmöglichkeiten wie Mittagstische oder Mahlzeitendienst. Ebenso können Hilfsmittel wie z. B. ein Notrufsystem oder Entlastung für pflegende Angehörige beantragt werden.

Die Anlaufstelle 60+ nimmt ihr Anfragen gerne entgegen.