Flughafen Zürich: Öffentliche Auflage des Rodungsgesuchs im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens «Projektänderung Aufwertung Glatt»
Gesuchstellerin: |
Flughafen Zürich AG (Bauherrschaft) |
Gegenstand: |
Zur Optimierung des Projekts «Glattrevitalisierung – «Tolwäng» bis «Fromatt» als ökologische Ersatzmassnahme für Flughafeninfrastruktur», hat die Bauherrschaft ein Projektänderungsgesuch eingereicht. Im Gebiet Tolwäng soll der Rad- und Inlineweg auf einer Länge von 315 m um zwei Meter nach Osten geschoben werden um sechs aus ökologischer und forstlicher Sicht erhaltenswerte, glattseitig des Weges gelegene Eichen zu schonen. In diesem Zusammenhang ist die Rodung von 291 m2 auf der Parzelle Nr. 8641 in Opfikon erforderlich. Ausserdem wird die Rodung einer im Ursprungsgesuch vergessen gegangenen Fläche von 1'585 m2 auf der Parzelle Nr. 8770 in Opfikon beantragt. Insgesamt beträgt die zusätzliche Rodungsfläche 1'876 m2. Die mit Plangenehmigung vom 16. August 2022 bewilligte Revitalisierung der Glatt wies eine positive Stotterflächenbilanz (Ersatzaufforstung) von 1'771 m2 auf. Zusätzlich können im Gebiet Brand mit der vorliegenden Projektänderung 345 m2 als Ersatzaufforstung auf den Parzellen Nrn. 4089 und 5414 in Rümlang ausgeführt werden. Sämtliche Rodungen können somit innerhalb des Projektperimeters kompensiert werden.
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Standort: |
Projektperimeter Glattrevitalisierung, Parzellen Nrn. 8641 und 8770 in Opfikon sowie 4089 und 5414 in Rümlang. |
Verfahren: |
Gestützt auf Artikel 37 des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1) in Verbindung mit Artikel 6 des Waldgesetzes (SR 921.0) sowie Artikel 5 der Waldverordnung (SR 921.01) legt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) das Rodungsgesuch öffentlich auf. Die Rodungs- sowie die Aufforstungsfläche wird während der Auflagezeit ausgesteckt. |
Anhörung: |
Das BAZL hört den Kanton Zürich sowie die betroffenen Bundesstellen an. |
Öffentliche Auflage: |
Die Gesuchsunterlagen können vom 5. Mai 2025 bis und mit dem 3. Juni 2025 an folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden: – Stadt Opfikon, Bau und Infrastruktur, Büro 21, Oberhauserstrasse 27, 8152 Glattbrugg – Gemeindeverwaltung Rümlang, Hochbau 2. Stock, Glattalstrasse 201, 8153 Rümlang Zudem sind die Gesuchsunterlagen im Internet unter www.zh.ch/auflagen-luftfahrt publiziert. |
Einsprachen: |
Wer nach den Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim: Hinweise: – Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG). |
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5. Mai 2025 Bundesamt für Zivilluftfahrt