Unterschutzstellungsvertrag nach § 205 lit. d PBG: Genehmigung verwaltungsrechtlicher Vertrag
Der Stadtrat Opfikon hat am 11. Juli 2023 beschlossen:
Die Schutzverfügung des Stadtrates vom 24. September 1985 betreffend Gebäude Vers.-Nr. 31 an der Oberhauserstrasse 125, 127, 129, Kat.-Nr. 7021, 8152 Glattbrugg, im Eigentum der Dorfhaus AG, Untermüli 9, 6302 Zug wird aufgehoben und durch den verwaltungsrechtlichen Vertrag nach § 205 lit. d PBG mit einer Teilunterschutzstellung ersetzt.
Die Unterlagen können nach erfolgter Publikation während 30 Tagen in der Abteilung Bau und Infrastruktur, Oberhauserstrasse 27, 8152 Glatbrugg, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG) § 203 Abs. 2 PBG, § 213 PBG, § 205 lit. d PBG.
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht IV des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen, und soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.