Unterschutzstellung Industrieareal Fabrikstrasse: Festsetzung Schutzverordnung
Der Stadtrat Opfikon hat am 22. August 2023 gestützt auf § 203 lit. c. und § 213 Planungs- und Baugesetz (PBG) beschlossen, die Schutzverordnung Industrieareal Fabrikstrasse vom 21. Juli 2023 inklusive Übersichtsplan festzusetzen und das Areal (Kat.- Nrn. 6995, 6996, 6997, 6998, 7013, 7015, 7016, 7020, 7261, 7395, 8141, 8384, 8890) gemäss Schutzverordnung unter Schutz zu stellen.
Der Beschluss des Stadtrates und die Schutzverordnung können während der Rekursfrist bei der Stadt Opfikon, Abteilung Bau und Infrastruktur, Büro 21, Oberhauserstrasse 27, 8152 Glattbrugg, eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, Abteilung IV; schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.