Öffentliche Auflage, Projekt Behindertengerechter Umbau der Bushaltestelle Grossacker im Sanierungsprojekt Grätzlistrasse gemäss § 16 und § 17 des kantonalen Strassengesetzes (StrG)
Gemäss § 16 und § 17 des kantonalen Strassengesetzes (StrG) wird folgender Bereich des Sanierungsprojektes Grätzlistrasse der Bevölkerung unterbreitet:
Die Haltestelle Grossacker an der Vrenikerstrasse kann aufgrund von privaten Liegenschaftszufahrten nicht am gleichen Ort umgebaut werden und muss in die Grätzlistrasse verlegt werden.
Die Projektunterlagen liegen in der Abteilung Bau und Infrastruktur Opfikon, Büro 21, während 30 Tagen zur Einsicht auf.
Einsprachen zum Projektabschnitt sind innerhalb dieser Frist, also spätestens bis 15.10.2023, in schriftlicher Form an die Stadtverwaltung Opfikon Bau und Infrastruktur, Oberhauserstrasse 27, 8152 Glattbrugg, einzureichen.
Opfikon, 14.09.2023
Der Stadtrat Opfikon