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E-Baugesuche Volldigital ab 1.4.2024, was es in der Stadt Opfikon zu beachten gilt:

10. April 2024

E-Baugesuche Volldigital ab 1.4.2024, was es in der Stadt Opfikon zu beachten gilt:

Kopie der Gesuchsunterlagen sind weiterhin auch physisch einzureichen

Obschon die Plattform bereits heute in der Lage ist, einen vollständig digitalen Baubewilligungsprozess zu ermöglichen, sind die entsprechenden Grundlagen im Kanton Zürich noch nicht bei allen Gemeinden vorhanden.

Sämtliche Unterlagen werden daher noch immer in Papierform benötigt und die gesetzliche Frist beginnt erst mit dem Eintreffen der physischen Gesuchsunterlagen an zu laufen. So müssen Gesuchstellende zusätzlich zur digitalen Eingabe zwei Papierexemplare der Gesuchsunterlagen und der von Hand unterschriebenen Eingabequittung einreichen. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beginnt erst mit dem Eintreffen der Papierunterlagen, da diese derzeit noch massgebend sind. Der Baurechtsentscheid wird weiterhin in Papierform verschickt.