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Gebührenreglemente per 1. Januar 2024

12. Dezember 2023

Am 5. Dezember 2023 hat der Stadtrat das Gebührenreglement der Stadt Opfikon sowie die Gebührenreglemente für Dienstleistungen der Abteilungen Bau und Infrastruktur und Bevölkerungsdienste geändert. Die Änderungen treten nach Ablauf der Rekursfrist per 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Gebührenreglemente können untenstehend oder bei der Abteilung Finanzen und Liegenschaften, Büro 6, 1. Stock, Oberhauserstrasse 27, 8152 Glattbrugg, während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen die Stadtratsbeschlüsse kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Thomas Mettler, Abteilungsleiter Finanzen und Liegenschaften (Telefon: 044 829 82 30, E-Mail: thomas.mettler@opfikon.ch).

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