Kopfzeile

Inhalt

Hundeabgabe / Hundekontrolle

Seit dem 1. Juni 2025 gelten im Kanton Zürich neue Vorgaben für Hundehaltende. Dabei sind ein theoretischer Ausbildungskurs mit Prüfung sowie ein praktischer Ausbildungskurs für bestimmte Hundehaltende vorgesehen.

Bereits verfügte Kurse vor dem 01. Juni 2025 treten ausser Kraft.

Theoretischer Ausbildungskurs
Wer zum ersten Mal einen Hund hält oder seit über zehn Jahren keine Hundehaltung mehr hatte, muss einen theoretischen Ausbildungskurs mit Prüfung absolvieren. Dieser ist spätestens zwei Monate nach Beginn der Hundehaltung oder dem Zuzug in den Kanton Zürich zu absolvieren.

Praktischer Ausbildungskurs
Wer einen neuen Hund übernimmt oder neu in den Kanton zieht, besucht einen praktischen Ausbildungskurs – unabhängig von Grösse oder Rasse des Hundes. Der Kurs kann ab dem sechsten Lebensmonat des Hundes begonnen und muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden.

Weitere Informationen sowie mögliche Ausnahmen finden Sie auf der Website des Veterinäramtes.


Allgemeines
Jeder Hund muss mit einem Chip versehen werden. Diese Kennzeichnung wird von den Tierärzten vorgenommen, nachdem der Hund bei der Gemeinde angemeldet worden ist.

An- / Abmeldung / Mutation
Hundehalterinnen und Hundehalter müssen ihre Hunde innerhalb von 10 Tagen bei der Stadtverwaltung/Allgemeine Dienste an- bzw. abmelden (Tel. 044 829 83 00, hundeabgabe@opfikon.ch oder per Online-Dienst).

Zur Anmeldung benötigen Sie das Impfbüchlein oder den Hundepass mit aktuellen Angaben zu Besitzer und Hund. Bei einer online-Anmeldung sind die erwähnten Dokumente per E-Mail im pdf-Format einzureichen an: hundeabgabe@opfikon.ch.

Allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Abgabe, Tod oder Ausfuhr des Hundes ins Ausland) sind innert 10 Tagen der Stadtverwaltung mitzuteilen.

Abgabe, Tod oder Ausfuhr des Hundes ins Ausland sind auch der AMICUS direkt zu melden: www.amicus.ch, info@amicus.ch oder Tel. 0848 777 100

Gebühren (gem. Art. 23 Gebührentarif Bevölkerungsdienste)

  • Abgabe pro Hund / Jahr, inkl. Kantonsbeitrag, CHF 180
  • Für ordentliche Anmeldung (Einschreibegebühr), CHF 20
  • Für verspätete An-/Ab-Meldung, CHF 40
  • Mutation der Daten in der AMICUS-Datenbank, nach Aufwand max. CHF 150
  • 1. Verfügung, Bearbeitungsgebühr, CHF 50
  • 2. Verfügung, Bearbeitungsgebühr, CHF 100
  • Rückerstattung bei Verlust/Weitergabe des Hundes vor dem 30. Juni, ½ Abgabe
  • Hunde, die nach dem 30. Juni drei Monate alt oder erst dann erworben werden, ½ Abgabe

Vorbehalten bleiben Ahndungen gemäss Strafbestimmungen des Hundegesetzes.

Die Hundeabgabe-Rechnungen werden von der Stadtverwaltung Opfikon jährlich Ende Februar versandt und sind bis Ende März zahlbar.

Jeder Hundehalter muss über eine Haftpflichtversicherung von mindestens 1 Mio. CHF verfügen.

Sie möchten einen Hund aus dem Ausland importieren? Weitere Informationen finden Sie hier

Zugehörige Objekte

Name
Broschüre Hundehaltung Die wichtigsten Informationen 2025 (PDF, 143.87 kB) Download 0 Broschüre Hundehaltung Die wichtigsten Informationen 2025
Hundeausbildung Theorie (PDF, 2.82 MB) Download 1 Hundeausbildung Theorie
Lernziele praktische Hundeausbildung (PDF, 145.93 kB) Download 2 Lernziele praktische Hundeausbildung
Merkblatt AMICUS (PDF, 226.52 kB) Download 3 Merkblatt AMICUS
Ordnungsbussen Hundehalter (PDF, 50.96 kB) Download 4 Ordnungsbussen Hundehalter
Name Beschreibung