Feuerwerk
Abbrennen von Feuerwerk
Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur am 1. August und am Jahreswechsel erlaubt. Bewilligungen in Ausnahmefällen und im öffentlichen Interesse können erteilt werden, wenn eine Bewilligung der Skyguide vorliegt.
Kontakt Skyguide in Dübendorf (LSMD)
Informationen zu Spezialflügen / Special Flight Office (Skyguide)
Profi-Feuerwerk Kategorie 4
Für Profi-Feuerwerker gibt es spezielle Grossfeuerwerksartikel. Im Gesetz werden diese als "Feuerwerkskörper der Kategorie 4" bezeichnet. Diese sind nicht im Detailhandel erhältlich. Im Zuge der Einführung neuer Vorschriften aus der EU werden ab 1. Januar 2014 die Feuerwerker eine Ausbildung mit Prüfung absolviert haben müssen, um solche Feuerwerkskörper abbrennen zu dürfen. Die für den Detailhandel geprüften Raketen, Vulkane, Bengalhölzer, Knaller etc. dürfen Sie weiterhin kaufen und brauchen keine zusätzliche Ausbildung.
Herstellung, Lagerung und Verkauf von Feuerwerkskörper
Wer Feuerwerkskörper herstellt, lagert oder verkauft, benötigt eine Bewilligung durch die entsprechende Behörde (Feuerpolizei / Gebäudeversicherung Kanton Zürich).
EFP AG
Affolternstrasse 18
8105 Regensdorf
Tel. 044 843 41 74
E-Mail katrin.panter@efp.ch
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bevölkerungsdienste | 044 829 81 11 | bevoelkerungsdienste@opfikon.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Allgemeine Dienste | 044 829 81 88 | bewilligungen@opfikon.ch |
Name | Download |
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