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Umzug innerhalb der Stadt / Adressänderung

Sind Sie innerhalb der Stadt Opfikon umgezogen? Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) ist ein Umzug den Einwohnerdiensten innerhalb von 14 Tagen zu melden. Der Umzug kann persönlich am Schalter oder per eUmzugCH gemeldet werden. Bei Vertretung durch eine Drittperson ist eine Vollmacht erforderlich.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen bzw. einzureichen:

Schweizerische Staatsangehörige:

Gebühr: gebührenfrei

Ausländische Staatsangehörige:

  • Pass (bei EU/EFTA-Staatsangehörigen genügt die Identitätskarte)
  • Ausländerausweis
  • Meldebestätigung
  • Wohnungsausweis bzw. Mietvertrag resp. Drittmeldepflicht des Vermieters bzw. Eigentümers
  • bei Untervermietung Einverständnis von Hauptmieter und Verwaltung bzw. Eigentümer

Gebühr: ausländerrechtliche Gebühren

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von CHF 100 zur Folge haben kann.

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