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Rechtsvorschlag (Erhebung und Beseitigung)

Der Schuldner kann ein Betreibungsverfahren mit der Erhebung des Rechtsvorschlages (einstweilen) stoppen. Nützliche Informationen zum Thema Rechtsvorschlag finden Sie auf der Homepage des Verbandes der Gemeindeammänner und Betreibungsbeamten des Kantons Zürich (VGBZ)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

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