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Ergänzungsleistungen zur AHV/IV / Gemeindezuschüsse

Zusatzleistungen zur AHV/IV, welche sich aus Ergänzungsleistungen (Staat) und Kantonale Beihilfe (Kanton) zusammen setzen, sind Bedarfsleistungen die dort helfen, wo die Renten aus der 1. Säule (AHV, IV, HI) und das übrige Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. 

Die Stadt Opfikon hat die Ausrichtung der Zusatzleistungen an die SVA Zürich delegiert. Diese erbringt für anspruchsberechtigte AHV- und IV-Rentnerinnen und -Rentner mit Wohnsitz in der Stadt Opfikon folgende Leistungen:

  • Festsetzen und Ausrichten von Ergänzungsleistungen, kantonalen Beihilfen und Gemeindezuschüssen
  • Festsetzen und Ausrichten von Zuschüssen bei Heimaufenthalt
  • Prüfen und Vergüten von Krankheits- und Behinderungskosten

Weitere Informationen zu den Ergänzungsleistungen finden Sie hier.

SVA Zürich, Zusatzleistungen, Röntgenstrasse 17, Postfach, 8087 Zürich
Tel. 044 448 50 00 (Montag bis Freitag, 08.00 - 17.00 Uhr)

 

Die Sozialbehörde der Stadt Opfikon ist zuständig für die gemeindeeigenen Gemeindezuschüsse. Basierend auf der Verordnung über die Gemeindezuschüsse erlässt die Sozialbehörde Durchführungsbestimmungen .

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