Bewilligung Nutzung öffentlicher Grund
Für Veranstaltungen oder andere Nutzungen des öffentlichen Raums (z. B. Flyerverteilung, Geldsammlungen, Stände oder Aktionen) benötigen Sie eine Bewilligung. Bitte melden Sie sich frühzeitig, spätestens vier Wochen vor dem Anlass, bei der Gewerbepolizei. Sie können dies persönlich am Schalter, telefonisch oder über den Online-Dienst tun.
Für Gesuche zur vorübergehenden Inanspruchnahme von öffentlichem Grund (z. B. Baugerüste, Materiallagerungen usw.) finden Sie hier den Online-Dienst hier.
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gewerbepolizei | 044 829 83 00 | gewerbepolizei@opfikon.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bevölkerungsdienste | 044 829 81 11 | bevoelkerungsdienste@opfikon.ch |