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Einbürgerung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten von Einbürgerungen für Ausländerinnen und Ausländer:

Schweizer Staatsangehörige haben die Möglichkeit, in Opfikon einen Antrag auf Erwerb des Opfiker Bürgerrechts zu stellen. Voraussetzungen: Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Für ausführliche Auskünfte und bei Fragen stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie auch persönlich an unserem Schalter im Stadthaus.

Erleichterte Einbürgerung

Informationen und VoraussetzungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Bestellen Sie das Gesuchs-Formular direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) per E-Mail …

Ordentliche Einbürgerung

Informationen und VoraussetzungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Erforderliche Tests Machen Sie folgende Tests bei der wbk Dübendorf vor der Einreichung des Ges…

Schweizer Staatsangehörige: Einbürgerung in Opfikon/Glattbrugg

Sie möchten Opfiker Ortsbürgerin oder Opfiker Ortsbürger werden? Informationen und VoraussetzungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Gesuch und Dokumente …

Sie möchten Opfiker Ortsbürgerin oder Opfiker Ortsbürger werden?

Informationen und VoraussetzungenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Gesuch und Dokumente

  • Füllen Sie das Gesuchs-Formular (siehe Dokumente) aus.

  • Folgende Unterlagen sind dem Einbürgerungsgesuch beizulegen (pro Bewerberin und Bewerber):

    • Auszug aus dem Zivilstandsregister/Personenstandsausweis (nicht älter als 6 Monate)

    • Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister (nicht älter als 3 Monate) für Personen ab 18 Jahren

    • Kopie Pass oder Identitätskarte

  • Senden Sie das Gesuchs-Formular und die Unterlagen per E-Mail oder per Post an die Stadtverwaltung Opfikon, Abteilung Gesellschaft. 

Gebühren

Die Einbürgerung und Entlassung sind für Schweizerinnen und Schweizer kostenlos.

Zugehörige Objekte