Revision der Ortsplanung
Die Stadt Opfikon überarbeitet in den nächsten Jahren ihre Ortsplanung. Mit dieser Revision wird festgelegt, wie sich die Stadt in den kommenden Jahren räumlich entwickeln kann. Die Revision erfolgt in mehreren Etappen und umfasst sowohl die strategische Planungsebene (Richtplanung), als auch die grundeigentümerverbindliche Planungsebene mit der Bau- und Zonenordnung (Nutzungsplanung).
Warum eine Gesamtrevision?
Die bisherigen Planungsinstrumente, insbesondere die Bau- und Zonenordnung (BZO) von 2011, wurden in den letzten Jahren mehrfach teilrevidiert. Die kommunale Richtplanung stammt aus dem Jahr 1998 und wurde seither nicht umfassend erneuert. Gleichzeitig entstanden zahlreiche fachliche Konzepte und Planungen, die jedoch noch nicht in ein gesamtheitliches räumliches Bild eingebettet wurden. Inzwischen haben sich viele Grundlagen verändert. Es gibt neue gesetzliche Vorgaben und es stehen wichtige Fragen im Raum, die bisher nicht in die Richt- und Nutzungsplanung eingeflossen sind.
Gleichzeitig entwickelt sich Opfikon weiter. Die Bevölkerung und die Zahl der Arbeitsplätze wachsen. Damit steigt der Bedarf an Wohnraum, modernen Arbeitsflächen, guten Erholungsräumen und zeitgemässer Infrastruktur. Auch der Umgang mit Klima und Umwelt gewinnt an Bedeutung. Grünflächen, Schatten und weniger versiegelte Flächen sollen die Aufenthaltsqualität verbessern und Hitzeinseln reduzieren.
Mit der Revision stellt die Stadt Opfikon sicher, dass diese Herausforderungen gut aufeinander abgestimmt angegangen werden. Ziel ist eine nachhaltige und qualitätsvolle Entwicklung, die allen zugutekommt.
Drei Projektphasen bis voraussichtlich Ende 2028
Die Erneuerung der Ortsplanung erfolgt in drei Schritten.
- Raumentwicklungskonzept (REK) – Ziele und strategische Ausrichtung der Stadtentwicklung bis 2045 (2025 abgeschlossen)
- Richtplanung – Für die Behörden verbindliche Überführung des REK und übergeordneter Vorgaben in die kommunale Planung (ab 2025)
- Nutzungsplanung einschliesslich Bau- und Zonenordnung – Eigentümerverbindliche Umsetzung in der Nutzungsplanung (ab 2026)
Die Gesamtrevision soll bis ca. Ende 2028 abgeschlossen werden.
Phase 1: Das Raumentwicklungskonzept Opfikon 2045 (REK) bildet die strategische Grundlage.
Das REK zeigt auf, wohin sich Opfikon langfristig entwickeln soll. Es bietet eine Gesamtschau über alle Themen wie Siedlung, Landschaft, Verkehr, Freiraum, Infrastruktur und Klima.
Das REK ist ein strategisches Führungsinstrument und behördenverbindlich. Es bildet die Grundlage für die folgende Richt- und Nutzungsplanung.
Phase 2: Die Richtplanung setzt langfristige Ziele und räumliche Stossrichtungen.
Die Richtplanung konkretisiert die Ziele und Stossrichtungen aus dem REK. Sie zeigt auf, wie sich Opfikon langfristig entwickeln soll. Ein zentraler Bestandteil ist die Überführung der übergeordneten Vorgaben wie kantonaler Richtplan, Planungs- und Baugesetz sowie raumplanungsrechtliche Anforderungen in die kommunale Planung.
Damit wird sichergestellt, dass lokale Ziele und kantonale oder nationale Vorgaben im Einklang stehen.
Die Richtplanung ist behördenverbindlich und bildet den verbindlichen Rahmen für alle weiteren raumplanerischen Entscheide.
Phase 3: Die Nutzungsplanung ermöglicht eine verbindliche Umsetzung.
In der Nutzungsplanung wird die Umsetzung parzellenscharf festgelegt. Sie bestimmt, wie Grundstücke genutzt werden dürfen, welche Zonenzuteilungen gelten, welche Bauhöhen und Baudichten möglich und welche besonderen Schutz- oder Gestaltungsanforderungen einzuhalten sind. Auch Vorgaben zu Grünanteilen und Freiräumen werden hier geregelt.
Die Nutzungsplanung ist grundeigentümerverbindlich. Sie setzt die strategischen und behördlichen Vorgaben der Richtplanung konkret um.
Was bringt die Revision der Stadt Opfikon?
Mit der neuen Ortsplanung erhält Opfikon einen verlässlichen Rahmen für eine qualitätsvolle und langfristig tragfähige Entwicklung. Wohnraum, Arbeitsplätze, Mobilität, Freiraum und Klima werden besser aufeinander abgestimmt. Grünstrukturen und Aufenthaltsqualität werden gestärkt und die Entwicklung der Stadt bleibt für kommende Generationen gut lenkbar.
So entsteht eine Ortsplanung, die Opfikon nachhaltig stärkt und die hohe Lebensqualität sichert.
Zugehörige Objekte
| Name | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bau und Infrastruktur | 044 829 82 80 | bauundinfrastruktur@opfikon.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Planung und Energie | 044 829 83 82 | bauundinfrastruktur@opfikon.ch |