Natur und Biodiversität
Biodiversität umfasst die Vielfalt der Arten, der Lebensräume und die genetische Vielfalt.
Die Biodiversität ist unsere Lebensgrundlage: Organismen wie Pflanzen, Pilze, Bakterien und Tiere liefern uns Nahrung, reinigen Luft und Wasser, liefern uns Energie, Baustoffe und Medikamente. Aufenthalte in der Natur erhöhen unsere Lebensqualität. Ökosysteme wie Wälder schützen vor Naturkatastrophen, verlangsamen den Klimawandel und bieten Erholungsräume.
Trotz ihrer Bedeutung nimmt die Artenvielfalt rapide ab, besonders in der Schweiz, wo inzwischen mehr als jede dritte Art bedroht ist. Der Hauptgrund ist der Verlust von Lebensräumen, unter anderem durch die Ausdehnung von Siedlungsflächen. Doch Siedlungen können auch neue Lebensräume bieten, zum Beispiel in Gärten, auf Balkonen, in Parkanlagen, auf Ruderalflächen, in Tümpeln, auf begrünten Dächern oder an begrünten Fassaden.
Die Gemeinden spielen eine wichtige Rolle beim Schutz der Biodiversität, da sie im Baubewilligungsprozess Auflagen zur Umgebungsgestaltung machen können und städtische Grünflächen biodiversitätsfreundlich gestalten können.
Das Siedlungsgebiet der Stadt Opfikon soll auch zukünftig zahlreichen Wildtieren und -pflanzen Lebensraum bieten. Die Stadt Opfikon verpflichtet sich darum mit dem "Leitbild Biodiversität im Siedlungsraum" dazu, die Biodiversität auf den stadteigenen Flächen zu fördern. Um die genetische Vielfalt langfristig zu sichern, sollen dabei besonders diejenigen Tier- und Pflanzenarten gefördert werden, deren Vorkommen in Opfikon und Umgebung selten ist und die ökologisch wertvollen Flächen mittels ökologischer Infrastruktur vernetzt werden.
Massnahmen aus dem Leitbild BiodiversitätExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. im Siedlungsraum:
- Schaffung von Biodiversitätsflächen: aktuelle Beispiele Magerwiese am Katzenbach, mit Wildblumen begrünte Baumscheiben im Quartier Glattpark, Wildblumenwiesen auf dem Friedhof, an der Schulstrasse, sowie auf dem Areal des Familiengartenvereins Hauäcker
- Planung von ökologischer Infrastruktur wie Hecken, Wildbienenhotels und Artenfördertürmen
- Bekämpfung von invasiven Neophyten (siehe auch Neophytenkonzept)
- Reduktion des Einsatzes von Pestiziden und Kunstdünger: Herbizide werden grundsätzlich nicht eingesetzt, Kunstdünger ausschliesslich auf der grossen Rasenfläche des Opfikerparks, Pestizide und Fungizide werden nur punktuell im Bedarfsfall eingesetzt
- Beheben von Gefahren für Wildtiere: Ausstiegshilfen für Amphibien, Vogelschutz für Glasscheiben
- Beachtung/ Forderung von Biodiversitätsfördermassnahmen im Baubewilligungsprozess: Seit 1. Januar 2025 wird mit § 234a des Planungs- und Baugesetzes (PBG) eine ökologisch wertvollen Umgebungsplanung verlangt.
- Individuelle Fördermassnahmen für seltene Tier- und Pflanzenarten: Zum Beispiel spezielle Pflegemassnahmen in Gebieten, in denen Arten mit speziellen Anforderungen an den Lebensraum nachgewiesen wurden oder die Installation von Nisthilfen für Mauersegler am Neubau des Schulhauses Bubenholz.
Der öffentliche Raum ist jedoch begrenzt und muss viele Funktionen erfüllen. Es ist darum wichtig, dass auch auf privaten Grundstücken die Biodiversität gefördert wird, um den Tieren und Pflanzen langfristig einen Lebensraum in unserer Stadt zu bieten. Auf jeder Aussenfläche wie Balkon, Garten oder auf Ruderalflächen kann etwas für die Artenvielfalt getan werden.
Kontakt
Bienen, Wespen, Hummeln, Hornissen
In Ihrer nahen Umgebung haben sich Bienen, Wespen, Hummeln oder Hornissen eingenistet? So gehen Sie vor:
Bienen
Bienenschwärme sollen innert nützlicher Frist von Fachleuten eingefangen und an die Imker weiter gegeben werden. Wenden Sie sich bitte an:
Schutz & Rettung Zürich
Einsatzleitzentrale
Tel. 118
oder an:
Imker:
Peter Schenk
Glärnischstrasse 24a
8152 Opfikon
Tel. 044 810 31 03
Natel 079 416 92 08
Hornissen
Wenn Sie eine Hornisse beobachten, fangen oder töten Sie das Insekt bitte nicht. Die Europäische Hornisse ist ein wichtiger und friedfertiger Nützling im Garten, und ihr Vorkommen ist bereits bedroht.
Die Asiatische Hornisse bedroht Bienenvölker und einheimische Insekten. Damit ihre weitere Ausbreitung rechtzeitig eingedämmt werden kann, ist es wichtig, alle Beobachtungen von Asiatischen Hornissen und deren Nestern rasch zu melden.
Melden Sie einen Verdacht auf Asiatische Hornissen mit Foto via www.asiatischehornisse.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Im Jahr 2023 wurden im Kanton Zürich erstmals drei Nester der Asiatischen Hornisse gefunden und von Spezialisten entfernt. 2024 wurden im Kanton Zürich weitere 5 Nester der Asiatischen Hornisse gefunden und vernichtet.
Um eine dauerhafte Ansiedlung der Asiatischen Hornisse im Kanton Zürich zu verhindern, ist es oberstes Ziel, jedes Nest im Kanton Zürich zu lokalisieren und zu entfernen. Deshalb übernimmt der Kanton Zürich, AWEL, Sektion Biosicherheit in diesem Jahr die Bekämpfung und setzt dabei auf die Mithilfe der Bevölkerung, die Nester und Sichtungen der Asiatischen Hornisse unter www.asiatischehornisse.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. melden soll.
Für die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse ist das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) zuständig. Kontakt: 043 259 32 60, neobiota@bd.zh.ch.
Eine aktuelle News-Schaltung finden Sie hier.
Wespen, Hummel und Hornissen werden kostenpflichtig umgesiedelt. Wenden Sie sich bitte an:
David HablützelExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Hauptstrasse 7, 8252 Schlatt
Tel. 079 346 45 43
oder an:
Ronner AG
Schädlingsbekämpfung
Geerenstrasse 1, 8304 Wallisellen
Tel. 044 839 70 30
oder
Schädlingsbekämpfung, Insektenschutz
Insektol AG Pest Control
Wespen - Hotline
Ueberlandstrasse 341, 8051 Zürich
Tel. 044 322 20 20
Biodiversität fördern
Die Biodiversität wird grundsätzlich durch folgende Massnahmen gefördert:
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Einheimische Wildstauden und Sträucher pflanzen
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Vielfalt an Lebensräumen schaffen: Kleinstrukturen wie Asthaufen, Hecken, Tümpel fördern
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Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, Schneckenkörner und Kunstdünger
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Unversiegelte Flächen einrichten
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Barrieren und Gefahren für Wildtiere beseitigen
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Wenig Beleuchtung, warmweisses Licht (mit geringem Blauanteil) und gut eingestellte Bewegungsmelder (sollten nur auf Menschen reagieren)
Weitere Informationen finden Sie hier:
Biodiversität: Förderung von Tieren im Siedlungsgebiet
Tipps, um spezielle Tiere zu fördern:
Igel:
Ansprüche an den Lebensraum: Wildhecken, Blumenwiesen, Ast- und Laubhaufen als Winterquartier
Nahrung: Schnecken, Würmer und Insekten
Schutz- und Fördermassnahmen: Verzicht auf Kunstdünger und Schneckenkörner,
Katzensichere Schlupflöcher durch den Zaun einrichten, Fallen vermeiden (z.B. Ausstieghilfen für Schächte)
Detaillierte Informationen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Fledermäuse:
Ansprüche an den Lebensraum: Baumhöhlen, stehendes Totholz, Spalten und Ritzen an Gebäuden, Blumenwiesen, Tümpel, Wildhecken, Bäume
Nahrung: Insekten
Schutz- und Fördermassnahmen: Spezielle Fledermauskästen. Die nachtaktiven Kleinsäuger sind lichtempfindlich, sie profitieren von wenig Beleuchtung
Detaillierte Informationen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Singvögel:
Ansprüche an den Lebensraum: Versteckmöglichkeiten in Hecken, Bäumen oder Gebäuderitzen, unversiegelte Flächen (zum Nestbau, zum Trinken), Blumenwiesen
Nahrung: Je nach Art und Alter: Samen, Früchte, Beeren oder Würmer, Schnecken und Insekten; Wichtig: Auch Körnerfresser benötigen für die Jungenaufzucht: Insekten, Schnecken und Würmer, da die Jungen zur Entwicklung das in diesem Futter enthaltene Eiweiss benötigen.
Schutz- und Fördermassnahmen: Hauptgefahr für Vögel im Siedlungsraum sind Katzen; Katzen möglichst nur mit Vogelschutzhalsmanschette und mindestens mit Glöckchen am Katzenhalsband nach draussen lassen, Katzen möglichst kastrieren oder sterilisieren;
An grossen oder spiegelnden Glasflächen, Vorhänge, Fensterbilder, Vogelschutzfolien anbringen
Detaillierte Informationen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Mauersegler:
Ansprüche an den Lebensraum: verbringen die meiste Zeit Ihres Lebens in der Luft und erledigen mit Ausnahme der Brut alles (z.B. Fressen, Schlafen) im Flug. Für die Brut benötigen Sie jedoch geeignete Gebäudenischen und -löcher, die immer seltener werden.
Nahrung: Fluginsekten
Schutz- und Fördermassnahmen: Gebäudenischen und -löcher erhalten, Nisthilfen für Mauersegler am Gebäude anbringen
Detaillierte Informationen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Eidechsen:
Ansprüche an den Lebensraum: als wechselwarme Tiere benötigen Eidechsen sonnige, offene Flächen, lückige Wiesen, Trockenmauern, Steinhaufen, Ruderalflächen, unversiegelte Wege und Plätze; Versteckmöglichkeiten Hohlräume oder Kleinstrukturen wie Ast- oder Steinhaufen, Totholz;
Nahrung: Insekten
Schutz- und Fördermassnahmen: Hauptfeind: Hauskatze, Katzen kastrieren oder sterilisieren
Detaillierte Informationen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Wildbienen:
Bienen sind die wichtigste Bestäubergruppe in der Schweiz. Neben der Honigbiene, die aktuell von vielen Krankheiten bedroht wird, gibt es rund 620 Wildbienenarten in der Schweiz. Wildbienen leben solitär, also nicht in einem Staat wie Honigbienen.
Ansprüche an den Lebensraum: Die Hälfte der Arten gräbt Bodennester an vegetationslosen Stellen. Andere Arten nagen Nester in Totholz oder nutzen vorhandene Hohlräume. Unversiegelte Wege und Plätze, Sandbeete, Ruderalflächen, Totholz. Trockenmauern, Stein- und Asthaufen; Blumenwiese, Wildhecken, Obstbäume, Fassaden- und Dachbegrünung.
Nahrung: Pollen
Schutz- und Fördermassnahmen: Lebensraum schaffen und individuell passende Futterpflanzen für vorkommende Arten anpflanzen. Sie können hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. nachschauen, welche Wildbienenarten in Ihrer Nähe bereits vorkommen und mit welchen Pflanzenarten, Nistmöglichkeiten und Substraten für den Nestbau Sie diese Arten gezielt fördern können.
Detaillierte Informationen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Schmetterlinge:
Ansprüche an den Lebensraum: Im Raupenstadium benötigen Schmetterlinge artspezifische Futterpflanzen, als Schmetterling dann Nektarpflanzen, Wiesen, Wildhecken, Obstbäume, Ruderalflächen, Fassaden- oder Dachbegrünung. Wildkräuter und Wildblumenwiesen, Brennnesseln und Disteln fördern Schmetterlinge. Besonders Salweide und Schwarzdorn sind Raupenfutterpflanzen für mehr als 100 Schmetterlingsarten; Verstecke für Schlechtwetterphasen und Überwinterung: Asthaufen, Totholz; Die meisten Schmetterlinge überwintern als Ei, Puppe oder Raupe in Bodennähe oder an ihrer Futterpflanze, darum im Herbst trockene Stauden im Garten stehen lassen.
Detaillierte Informationen finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Biodiversität: Lebensräume und Vernetzungselemente im Siedlungsgebiet
Wichtige Lebensräume und Vernetzungselemente (ökologische Infrastrukturen) im Siedlungsgebiet:
- Blumenwiese: Wiesen aus einheimischen Wildblütenpflanzen, die Lebensraum und Nahrung für zahlreiche Insekten bieten.
- Krautsaum: Hohe, krautige, extensiv gepflegte Vegetationsstrukturen entlang von Strassen, Mauern, Zäunen und Hecken. Sie sind wichtige Verstecke, Nahrungsquellen und bilden Vernetzungsstrukturen für Insekten, Vögel und Kleinsäuger.
- Wildhecke: Wildhecken aus verschiedenen einheimischen Sträuchern bieten neben Nahrung wie Nektar und Früchten, Verstecke und Nistplätze für Vögel und Kleinsäuger
- Ruderalfläche: Erstes Stadium der Vegetationsentwicklung vom offenen Boden bis zu den ersten Gehölzen. Auf steinigen, stark besonnten Böden sind Ruderalflächen besonders wertvoll für in Siedlungen eher seltenen Insektenarten wie z.B. Heuschrecken
- Unversiegelte Flächen und Plätze: Deckschicht aus Kies oder Mergel statt Asphalt. So kann Regenwasser versickern und Pflanzen und Tiere können den Boden besiedeln. Ausserdem heizen sich unversiegelte Flächen bei Sonneneinstrahlung weniger auf als versiegelte Flächen.
- Bäume: besonders alte, grosse, einheimische Bäume sind wertvoll für Vögel, Insekten, Flechten, Pilze und Moose. Bäume liefern Sauerstoff und kühlen das Stadtklima durch Abgabe von Wasser über die Blätter (Verdunstungseffekt).
- Teiche und andere Gewässer: Wichtige Lebensräume und Trittsteinbiotope für zahlreiche Tiere im Siedlungsraum. Achtung: Sehr kleine Flächen mit stehendem Wasser wie längere Zeit mit Wasser gefüllte Topfuntersetzer oder ungedeckte Regentonnen fördern Mücken. In naturnahen Tümpeln hingegen, werden die Mückenlarven z.B. von Molchen oder Libellenlarven gefressen.
- Kleinstrukturen: Ast-, Laub- oder Steinhaufen, Sandbeete, Trockenmauern und Totholz bieten Unterschlupf- und Nistmöglichkeiten für verschiedene Tierarten.
- Nisthilfen für Vögel, Fledermäuse und Insekten; Achtung: Die beste Nisthilfe ist nutzlos, wenn das Nahrungsangebot fehlt. Wer Insekten fördern möchte legt zusätzlich eine artenreiche Wildblumenwiese mit einheimischen Blütenpflanzen an. Wer Vögel fördern möchte, sollte auch Insekten fördern.
- Balkon: Einheimische Pflanzen in Töpfen können wichtige Verbindungselemente (Trittsteine) für mobile Arten sein.
- Fassadenbegrünung: Kletterpflanzen oder Spalierobst an Gebäuden oder Zäunen schaffen neue Versteckmöglichkeiten für Tiere und sorgen für Kühlung in heissen Sommern.
- Dachbegrünung: Ersatzlebensraum für flugfähige Tiere und Pflanzen, Extremstandorte, da Wind, Sonne und Regen ausgesetzt
Bitte beachten Sie die Baubewilligungspflicht, die für jede Änderung der Umgebungsgestaltung gilt. Für Rückfragen zur Baubewilligungspflicht kontaktieren Sie uns bitte unter baurecht@opfikon.ch.
Detaillierte Informationen zum Anlegen der oben genannten Lebensräume finden Sie hier:
Mehr Natur im Garten – Naturama AargauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Feuerbrand
Gewässer und Fischen
Waldweiher Maas - kleine Naturoase im Hardwald
Nutzen Sie den Steg für Ihre Naturbeobachtungen. Dafür bitten wir Sie, den dahinterliegenden Schilfgürtel zu meiden, damit Pflanzen und Tiere ihre Ruhe haben.
Glattpark-See
Der Glattpark-See ist das prägende Element des Opfikerparks. Mit seinen strengen Linien bildet er auf der einen Seite eine deutliche Stadtkante. Auf der anderen Seite leitet er mit den Schilfpflanzungen und den seichten Stellen mit Wasserpflanzen in die Grünfläche des Parks über.
Fischen im Glattpark-See, Opfikerpark
Für das Fischen im Glattpark-See braucht es kein Fischereipatent. Grundsätzlich gelten die Kantonalen RegelnExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. der Baudirektion, Amt für Landschaft und Natur.
Insbesondere gelten für den Glattpark-See folgende Regeln:
- Das Angeln ist nur von der Schilfseite aus erlaubt. Der Badestrand beim nördlichen Ende des Sees ist beidseitig bis zur ersten Brücke für die Fischerei gesperrt. Ebenso ist das Angeln von den Brücken aus untersagt.
- Erlaubt ist die einfache Posen und Grundangelei.
- Es dürfen nur Einzelhaken ohne Widerhaken verwendet werden. Mehrfachhaken, Kunstköder und Köderfische sind verboten.
- Erlaubt sind Naturköder (Boilies, Pellets, Würmer, Maden).
- Der Hecht ist vom 1. März bis 30. April gesperrt.
- Das Mindestmass für den Hecht beträgt 60 cm.
- Es dürfen maximal 10 Fische pro Tag entnommen werden.
- Es darf davon nur ein Hecht entnommen werden.
- Mit jedem Fisch muss weidgerecht umgegangen werden.
- Die gefangenen Fische müssen in der FischfangstatistikExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. eingetragen werden. Diese befindet sich auf der Homepage der Stadt Opfikon.
Fischfangstatistik Glattpark-See
Um die Qualität des Lebensraums im Glattpark-See zu erhalten und stetig zu verbessern, hat die Nutzung der Fischbestände nachhaltig zu erfolgen. Durch das ausfüllen der Fischfangstatistik tragen Sie dazu bei, die Kontrolle über die Fischbestände im Glattpark-See zu verbessern. Die Fischfangstatistik können Sie per Online-Dienst einreichen.
Japankäfer: Massnahmen und Bekämpfung
Der Japankäfer (Popillia japonica) ist ein Schädling, der rund 400 Pflanzen aus diversen Pflanzenfamilien befällt. In der Schweiz gilt er als prioritärer Quarantäneorganismus und unterliegt der Melde- und Bekämpfungspflicht.
In Kloten wurde im Juli 2023 erstmals eine Population des Japankäfers entdeckt. Nun wurden vereinzelte Japankäfer ausserhalb des Stadtgebiets von Kloten in unmittelbarer Nähe der Stadtgrenze zu Opfikon gefunden.
Zur Tilgung der Population hat der Kanton Zürich am 28. April 2026 eine VerfügungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. mit neuen verbindlichen Massnahmen erlassen, die auch die Stadt Opfikon betreffen. Ein Teil dieser Massnahmen gilt vom 1. Juni bis 30. September 2026, während bestimmte Vorschriften ganzjährig einzuhalten sind.
Von besonderer Bedeutung ist das vom 1. Juni bis 30. September geltende Verbot zur Bewässerung von Rasen- und Grünflächen in der Stadt Opfikon (ausgenommen Glattpark und Sportanlage Au).
Von den Massnahmen betroffene Gebiete in Opfikon
Bei den vom Kanton Zürich beschlossenen Massnahmen wird zwischen zwei Zonen unterschieden:
- dem Befallsherd (Gebiet im Umkreis von mindestens 1 Kilometer um einen Fundort)
- und der Pufferzone (Gebiet im Umkreis von mindestens 5 Kilometern um den Befallsherd).
Ein Grossteil der Stadt Opfikon liegt im Befallsherd. Der Stadtteil Glattpark und die Sportanlage Au befinden sich in der Pufferzone.
Diese Karte zeigt die betroffenen Gebiete:
Link zur interaktiven GIS-Karte (Online-Karte mit Zoom-Funktion)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Suchbegriff im «Kartenkatalog»: Japankäfer
Diese Regeln gelten in Opfikon vom 1. Juni bis 30. September 2026:
Betrifft Stadtgebiet von Opfikon ohne Glattpark und Sportanlage Au (sogenannter Befallsherd)
- Die Bewässerung von Rasen- und Grünflächen ist verboten!
- Das Giessen von Pflanzen im Garten, Beeten und auf Balkonen bleibt erlaubt, sofern darin kein Gras oder Unkraut wächst.
Betrifft gesamtes Stadtgebiet von Opfikon (Befallsherd und Pufferzone)
- Grüngut aus der Pufferzone darf in den Befallsherd gebracht werden, darf die Pufferzone jedoch nicht verlassen.
- Grüngut aus dem Befallsherd muss innerhalb des Befallsherds entsorgt werden.
- Die städtische Grüngutabfuhr erfolgt weiterhin regulär.
- Wer die städtische Grüngutabfuhr nicht nutzt, muss die kantonalen Vorgaben einhalten.
Diese Regeln gelten in Opfikon das ganze Jahr über:
Ganzjährig gilt für Opfikon ohne Glattpark und Sportanlage Au (Befallsherd)
- Es darf kein Kompost und kein Bodenmaterial aus dem Befallsherd hinaustransportiert werden.
Ganzjährig gilt für ganz Opfikon (Befallsherd und Pufferzone)
- Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder ähnlichem Substrat dürfen nur transportiert oder verkauft werden, wenn die Anforderungen gemäss Anhang 3Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. der kantonalen Verfügung erfüllt sind.
- Ausgenommen sind Pflanzen, die ohne Erde produziert wurden.
Umgang mit Hitzeperioden
Auch während Hitzeperioden sind die geltenden Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers konsequent einzuhalten. Dies betrifft insbesondere das Verbot der Bewässerung von Rasen- und Grünflächen im Befallsherd.
Um dennoch mit hohen Temperaturen umzugehen, sind folgende Punkte zu beachten:
Gezielte Bewässerung
Hecken, Beete und Topfpflanzen dürfen weiterhin bewässert werden, sofern sie frei von Gras und Unkraut sind. Die Bewässerung hat gezielt im Wurzelbereich zu erfolgen, damit kein Wasser auf umliegende Rasenflächen gelangt.
Planschbecken
Das Aufstellen von Planschbecken ist zulässig, sofern kein Wasser auf Rasenflächen austritt. Wenn möglich, sollen sie auf befestigten, unbewachsenen Flächen (z. B. Stein oder Beton) aufgestellt werden. Alternativ ist eine wasserundurchlässige Unterlage zu verwenden.
Wassersprenger
Der Einsatz von Wassersprengern auf Rasenflächen ist nicht erlaubt – auch nicht zur Abkühlung. Sie dürfen nur auf befestigten, unbewachsenen Flächen (z. B. Stein oder Beton) betrieben werden.
Haben Sie einen Japankäfer gefunden?
So gehen Sie vor:
- Käfer (tot oder lebendig) einfangen und in ein fest verschlossenes Gefäss legen.
- Das Gefäss über Nacht ins Gefrierfach legen.
- Am nächsten Tag den Käfer fotografieren.
- Foto und Fundort per E-Mail senden an: japankaefer@strickhof.ch
Erkennungsmerkmale des Japankäfers
Auffälligstes Merkmal sind die weissen Haarbüschel am Hinterteil des Käfers.
Warum muss der Japankäfer bekämpft werden?
Erhebliche Schäden
Der Japankäfer ist nicht wählerisch und befällt rund 400 Pflanzen aus diversen Pflanzenfamilien. Darunter befinden sich viele landwirtschaftliche Kulturen wie Beeren, Obstbäume, Weinreben und Mais. Aber auch Rosen, Ahorn, Birken und Linden.
Er verursacht erhebliche Schäden an Pflanzen und Grünflächen. Die adulten Käfer fressen Blätter, Blüten und Früchte. Dabei bleibt häufig nur das Blattgerippe zurück, wodurch die Pflanzen stark geschwächt werden und absterben können. Die Larven (Engerlinge) schädigen Wurzeln von Gräsern, was zum Absterben von Rasenflächen führt.
Vermehrung des Japankäfers
Zur Vermehrung legt das Weibchen seine Eier bevorzugt in feuchte Rasen- und Grünflächen ab. Dort entwickeln sich die Larven im Boden und ernähren sich von Graswurzeln. Feuchte Böden begünstigen dabei die Entwicklung der Larven erheblich. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass Rasen- und Grünflächen nicht bewässert werden, da trockene Böden die Entwicklung der Larven erschweren. Der Japankäfer vermehrt sich schnell und hat in der Schweiz keine natürlichen Feinde, deshalb kann er sich ohne gezielte Massnahmen rasch ausbreiten.
Die Bekämpfung ist notwendig, um:
- erhebliche Schäden an Pflanzen und Grünflächen zu verhindern.
- die Landwirtschaft und Biodiversität zu schützen.
- eine weitere Ausbreitung in andere Regionen zu vermeiden.
Weitere Massnahmen des Kantons Zürich
Der Kanton Zürich setzt zusätzliche Massnahmen zur Überwachung und Bekämpfung des Japankäfers um.
Lockstofffallen
- Dichtes Fallennetz mit Lockstoffen ziehen Japankäfer an und fangen sie ein.
- Sie reduzieren die Population und dienen der Überwachung.
- Einsatz im und ausserhalb des Befallsherds.
Lockflächen für die Eiablage
- Im stark betroffenen Gebiet in Kloten (Sportanlage Stighag) wird eine Lockfläche gezielt feucht gehalten.
- Die Vermehrung der Japankäfer wird dadurch auf wenige Standorte konzentriert.
- Bekämpfung der Larven durch:
- Behandlung mit Fadenwürmern im Spätsommer.
- Bodenbearbeitung zur Zerstörung der Larven im Frühjahr.
Weitere Informationen
Andere Sprachen:Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Information in EnglishExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Informationi in italianoExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Informações em portuguêsExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Informacion në shqipExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Informacije na bosanskom / hrvatskom / srpskomExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Neophyten
Neophyten (= neue Pflanzen) sind Pflanzen, die nach der Entdeckung Amerikas 1492 beabsichtigt oder unbeabsichtigt nach Europa gebracht wurden. Zahlreiche Viele Gemüsesorten (z.B. Kartoffeln und Tomaten) und Zierpflanzen gehören zu den Neophyten. Einige Neophyten werden in Ihrer neuen Umgebung jedoch zum Problem, da die natürlichen Frassfeinde oder pflanzliche Konkurrenz hier fehlen - sie werden invasiv - , das heisst, dass sie sich stark ausbreiten und so einheimische Arten verdrängen. Dies ist besonders in Naturschutzgebieten, in denen seltene Pflanzenarten vorkommen ein Problem. Es empfiehlt sich, invasive Neophyten möglichst frühzeitig mit geeigneten Massnahmen einzudämmen.
Gefahren und Probleme:
- Sie können unsere Gesundheit gefährden (z.B. Ambrosia, Riesenbärenklau).
- Sie können einheimische Pflanzen und Tiere verdrängen und gefährden damit die Biodiversität.
- Sie verändern das Landschaftsbild.
- Sie führen zu Ertragsausfällen in Land- und Forstwirtschaft.
Basierend auf dem kantonalen Massnahmenplan Neobiota 2022-2025 wurde ein Konzept Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.erarbeitet und im Juni 2024 vom Stadtrat verabschiedet. Das Konzept zeigt auf, wie die Stadt Opfikon künftig strategisch gegen invasive Neophyten vorgehen wird. So werden zusätzlich zu den bisherigen Massnahmen ausgewählte Fokusarten, welche besonders schädlich sind, überall gezielt bekämpft. Das Ziel dieses Konzeptes ist es, die Schäden durch invasive Neophyten zu begrenzen. So werden wichtige Schutzgüter wie die Gesundheit, die Artenvielfalt und die landwirtschaftliche Produktion geschützt. Die Massnahmen leiten sich von der kantonalen Neophyten-Strategie ab und werden umfassend geplant.
Die Massnahmen umfassen folgende drei Bereiche:
- Bekämpfung: Ausgewählte Fokusarten, welche besonders schädlich sind, werden artspezifisch gezielt bekämpft. Alle anderen invasiven Neophyten werden mit einer flächenspezifischen Strategie bekämpft. In höchster Priorität werden dabei ökologisch wertvolle sowie noch weitgehend Neophyten-freie Flächen bearbeitet. So wird sichergestellt, dass mit den eingesetzten Ressourcen der grösste ökologische Nutzen erzielt wird.
- Prävention und Kommunikation: Mit verschiedenen Massnahmen wird die Bevölkerung auf das Thema invasive Neophyten aufmerksam gemacht. Neu sensibilisieren Freiwillige als ehrenamtliche Neophyten-Beratende die Stadtbevölkerung. Im Wald werden «Neo-Bags» aufgestellt, damit Waldbesucher dort selber Neophyten jäten und entsorgen können.
- Bauen und Begrünung: Die internen Abläufe und die rechtlichen Auflagen bei Bauprozessen werden optimiert, um die Weiterverbreitung von invasiven Arten durch Bautätigkeiten zu verhindern. Auf kommunalen Flächen wird bei Neupflanzungen und Ersatzpflanzungen auf invasive Arten verzichtet.
Infos zu den Fokusarten
Arten, die im Kanton Zürich bekämpfungspflichtig sind:
AmbrosiaExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., RiesenbärenklauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., Schmalblättriges GreiskrautExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Lebensraumspezifische Fokusarten:
Gewässer: Japanischer StaudenknöterichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wald: Henry's GeissblattExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., GötterbaumExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Landwirtschaft: Erdmandelgras (Meldepflicht)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Bau- und Ruderalflächen: EssigbaumExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Neue, nur lokal auftretende Neophyten:
Verlotscher BeifussExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet., GeissrauteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Diese Arten werden auf der ganzen Gemeindefläche mit höchster Priorität bekämpft. Bitte melden Sie Ihnen bekannte Standorte dieser Pflanzen an umwelt@opfikon.ch. Vielen Dank!
Informationen zu weiteren Invasiven Neophyten, die in Opfikon vorkommen, finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Weitere Informationen zu Neophyten finden Sie auf der Internetseite der Sektion Biosicherheit des Kantons ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Neozoen
Neozoen (=neue Tiere) sind Tiere, die nach der Entdeckung Amerikas 1492 beabsichtigt oder unbeabsichtigt nach Europa gebracht wurden.
Seit einigen Jahren kommen in der Schweiz invasiven Steckmücken, wie die asiatische Buschmücke und die asiatischen Tigermücke vor. Diese Mückenarten sind im Gegensatz zu unseren einheimischen Mücken auch tagaktiv, und ihreStiche können starke Schwellungen hervorrufen. Die Tigermücke brütet vorwiegend im Siedlungsraum in stehenden Wasseransammlungen, wie sie sich z.B. in Blumenuntersetztern bilden, und ist eine potenzielle Überträgerin tropischer Krankheiten. Von der Südschweiz kommend wird sie in den letzten Jahren vereinzelt auch auf der Alpennordseite gesichtet.
Vermuten Sie, dass Sie eine Tigermücke gesehen haben? Dann hilft Ihnen diese AnleitungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zur Meldung von Tigermücken weiter.
Im Jahr 2023 wurden im Kanton Zürich (in Lufingen, Zürich-Höngg und Urdorf) drei Nester der Asiatischen Hornisse gefunden und von Spezialisten entfernt. Weitere Informationen dazu finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Wald, Wild und Jagd
Die Waldgebiete der Stadt - Hardwald, Auholz und Rohrholz - werden vom Forstrevier Hardwald und UmgebungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. betreut.
Jagdrevier Hardwald Hagenholz
Verantwortliche Gemeinde: Wallisellen
Zuständige kantonale Fachstelle
Reto Muggler, Fischerei- & Jagdverwaltung
Postfach, 8090 Zürich
Eschikon 28, 8315 Lindau
Tel. 043 257 97 97, E-Mail: reto.muggler@bd.zh.ch
Homepage Baudirektion, Amt für Landschaft und Natur, Fischerei- & JagdverwaltungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Wildunfall
Bei einem Wildunfall kann generell die Kantonspolizei über 117 informiert werden. Die Polizei hat eine Liste der zuständigen Wildhüter beziehungsweise Jagdaufseher und kann die Meldung weitergeben. Ausserdem ist ein Verursacher verpflichtet, dies sofort zu melden und am Unfallort zu bleiben beziehungsweise die Anweisungen der Polizei zu befolgen.
Wildschäden und wilde Tiere
Bei Wildschäden in Wald und Landwirtschaft oder wilden Tieren im Siedlungsgebiet ist die Jagdgesellschaft des Jagdrevier Hard - Hagenholz Kontaktstelle:
Obmann / Jagdaufseher
Gregor Schäppi
Tel. 079 668 24 09
gregi@bluewin.ch
Pächter / Obmann-Stv.
Reto Schaad
Tel. 079 414 35 57
r.schaad@oertli.ch
Jagdaufseherin
Leila Baumann
Tel. 076 567 02 32
lbw1124@gmail.com
Zugehörige Objekte
| Name | Online | Download |
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| Name | Beschreibung |
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| Name | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Bau und Infrastruktur | 044 829 82 80 | bauundinfrastruktur@opfikon.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Unterhalt und Umwelt | 044 829 82 80 | umwelt@opfikon.ch |