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Friedensrichteramt

Hauptaufgabe der Friedensrichterinnen und Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten und so vor einem langen, aufwändigen und teuren Gang ans Gericht zu bewahren. Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind unter anderem zuständig für:

  • Forderungsklagen aus privaten oder geschäftlichen Beziehungen (Geldstreitigkeiten aus Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag, Darlehen etc.)
  • Arbeitsrechtliche Klagen (Lohn, Überstunden, Kündigung, Arbeitszeugnis etc.)
  • Erbrechtliche Klagen (Erbteilung, Testamentsanfechtung etc.)
  • Nachbarschaftsklagen (Lärm, Einsprachen wegen Sträuchern, Bäumen und Bauten, Dienstbarkeiten etc.)

Formulare zur Einreichung eines Schlichtungsgesuchs finden Sie unter: 
https://www.vfzh.ch/formulare

Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind:

  • Scheidungs- und Trennungsklagen beim Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, Postfach, 8180 Bülach
  • Unterhaltsklagen betreffend minderjährige und volljährige Kinder
  • Anzeigen wegen Ehrverletzungsdelikten bei der Kantonspolizei
  • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern von Wohn- und Geschäftsräumen bei der Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen, Bezirksgericht Bülach, Spitalstrasse 13, Postfach, 8180 Bülach

 

Das Schlichtungsverfahren ist kostenpflichtig (Ausnahme: Arbeitsrechtliche Streitigkeit bis Fr. 30'000.–). Die Gebühr ist abhängig vom Streitwert. Das Friedensrichteramt Opfikon verlangt von der klagenden Partei grundsätzlich einen Kostenvorschuss.

Das Friedensrichteramt kann auf Antrag der klagenden Partei über zivilrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von Fr. 2‘000.– wie ein Gericht entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 10‘000.– kann das Friedensrichteramt den Parteien einen Entscheidvorschlag unterbreiten.

Kontakt

Friedensrichteramt
Oberhauserstrasse 25
8152 Glattbrugg
Tel. 044 829 83 80
friedensrichteramt@opfikon.ch

Öffnungszeiten

Termine nach telefonischer Vereinbarung.

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