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Gesamterneuerungswahlen 2026–2030

Informationen

Im Frühjahr 2026 sind die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026–2030 durchzuführen. Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 2025-6 vom 14. Januar 2025 die Wahltermine festgelegt.

Der erste Wahlgang findet am Sonntag, 8. März 2026 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 10. Mai 2026 statt.

Die folgenden Gemeindebehörden werden für die Amtsdauer 2026–2030 gewählt:

  • 36 Mitglieder des Gemeinderats
  • 6 Mitglieder des Stadtrats inkl. Stadtpräsident/in
  • 7 Mitglieder der Schulpflege inkl. Präsident/in
  • 4 Mitglieder der Sozialbehörde

Auch werden für die reformierte Kirchenpflege Opfikon für die Amtsdauer 2026-2030 gewählt:

  • 5 Mitglieder der reformierten Kirchenpflege inkl. Präsident/in

 

Ansprechperson

Bei Fragen zu den Gesamterneuerungswahlen melden Sie sich bitte bei: Daniel Demin, 044 829 82 23, daniel.demin@opfikon.ch.

 

Termine

Gemeinderat

Donnerstag, 2. Oktober 2025

Publikation Wahlankündigung (§ 49 GRP)

Donnerstag, 4. Dezember 2025, 16:30 Uhr

Fristablauf zur Einreichung der Wahlvorschläge

Dienstag, 9. Dezember 2025, 16:30 Uhr     

Zuteilung der Listennummern (in der Reihenfolge ihrer Parteistimmen)
Losentscheid bei den übrigen Listen für Zuteilung der Listennummer (§ 92 GPR) unter Aufsicht des Stadtpräsidenten

Freitag, 12. Dezember 2025

Bekanntgabe der ermittelten Listennummern und der erfassten Kandidaten an die Vertreter/innen der Wahlvorschläge per E-Mail (§ 92 Abs. 5 GPR bis zum 8. Freitag vor der Wahl)
Gegenbericht bis 19.12.2025, 17:00 Uhr

Dienstag, 23. Dezember 2025

Veröffentlichung der GR-Listen unter Angabe der Listennummern im amtlichen Publikationsorgan (§ 94 GPR)

 

Stadtrat, Schulpflege und Kirchenpflege

Donnerstag, 2. Oktober 2025

Publikation Wahlankündigung

Dienstag, 11. November 2025, 16:30 Uhr   

Fristablauf zur Einreichung der Wahlvorschläge (Ablauf Frist von 40 Tag gen gemäss GPR § 49 Abs. 1)

Donnerstag, 27. November 2025

Publikation der provisorischen Wahlvorschläge (§ 53 GPR) / Frist für weitere Vorschläge: 7 Tage

Donnerstag, 4. Dezember 2025, 16:30 Uhr

Ablauf der 7-Tagefrist

 

Amtliche Publikationen

Hier finden Sie die Links zu den amtlichen Publikationen:

Wahlanordnung Gemeinderat

Wahlanordnung Stadtrat, Schulpflege und Sozialbehörde

Wahlanordnung evangelisch-reformierte Kirchenpflege

 

Formulare für Wahlvorschläge

Die Wahlvorschlagsformulare können hier heruntergeladen oder bei der Stadtkanzlei Opfikon bezogen werden.

Wahlvorschlag Gemeinderat (bisher)

Wahlvorschlag Gemeinderat (neu)

Wahlvorschlag Stadtrat

Wahlvorschlag Sozialbehörde

Wahlvorschlag Schulpflege

Wahlvorschlag evangelisch-reformierte Kirchenpflege

 

Wahlwerbung

Die Interparteiliche Konferenz organisiert den Versand der Wahlwerbung der Parteien bzw. Gruppierungen für die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden. Alle Informationen finden Sie in den Bestimmungen zum gemeinsamen Versand von Wahlwerbung für kommunale Wahlen.

Bei Fragen steht Ihnen der Präsident der Interparteilichen Konferenz Urban Husi, urban.husi@opfikon.ch, gerne zur Verfügung.

 

Wahlplakate

Freitag, 5. Dezember 2025

Frist schriftliche Anmeldung für das Aufstellen temporärer Wahlplakate bei der Präsidialabteilung

Donnerstag, 11. Dezember 2025, 17:00 Uhr

Auslosung Zuteilung der Plakatstandorte (Auslosung durch Friedensrichter, Sitzungszimmer 11)

Samstag, 17. Januar 2025

Plakate dürfen aufgestellt werden

 

Wahlanleitung

Nützliche Informationen und Hinweise zum Ausfüllen der Wahlzettel können hier zu einem späteren Zeitpunkt eingesehen werden.