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Fristerstreckung Steuererklärung

Die Steuererklärung ist grundsätzlich bis am 31. März einzureichen. Sollten Sie aus irgendwelchen Gründen die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert Frist einreichen können, so stellen Sie bitte vor Ablauf dieses Termins beim Steueramt ein Gesuch um Fristerstreckung. Fristerstreckungsgesuche, die nach diesem Termin eingereicht werden, können nicht mehr gutgeheissen werden. Fristerstreckungsgesuche können Sie persönlich am Schalter, telefonisch, schriftlich oder per Online-Dienst beantragen.

Fristerstreckungen von juristischen Personen können Sie auf der Homepage des kantonalen Steueramtes Zürich beantragen.

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